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Jobsharer deckelt gesamtes MVZ

KASSEL (mwo). Zumindest bis zur Einführung der lebenslangen Arztnummer Mitte 2008 mussten es Medizinische Versorgungszentren (MVZ) hinnehmen, dass ein einzelner Jobsharer-Arzt zu einer Deckelung der Umsatzzuwächse für das gesamte MVZ führt.

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Das entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

 Der Vertragsarztsenat machte aber deutlich, dass er dies für unbefriedigend hält. Mit einem ungewöhnlichen "offenen Hinweis" forderten die Kasseler Richter daher den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, für die Zukunft eine praktikable Lösung zu finden.

Konkret wies das BSG eine das Jahr 2006 betreffende Klage eines MVZ in Rothenburg ob der Tauber ab. Eine klare Zuordnung aller Leistungen zu den einzelnen Ärzten sei damals noch nicht möglich gewesen, der Eingriff in die Berufsfreiheit daher unvermeidbar.

Az.: B 6 KA 15/11 R

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