E-Rezept
KBV wünscht leichtere Authentifizierung
In Praxen wird das E-Rezept für „deutlich steigenden Aufwand“ sorgen, prognostiziert die KBV.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach der Bundesärztekammer hat sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung grundsätzlich für die schnelle Einführung eines elektronischen Rezepts ausgesprochen. Allerdings hätten die Ärzte zunächst wenig davon. Für Patienten, Kostenträger und Apotheken bringe das E-Rezept einen wie es heißt „hohen Nutzen“.
Dagegen werde die elektronische Rezeptübermittlung in den Praxen keinerlei Vereinfachungen bringen. Im Gegenteil: „Angesichts der derzeitigen gesetzlichen Anforderung, das elektronische Rezept per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren, steht aus Sicht der KBV ein deutlich steigender Aufwand in den Arztpraxen zu befürchten“, so KBV-Sprecher Roland Stahl.
Während sich die persönliche Rezept-Unterschrift jederzeit und an jedem Ort vornehmen lasse, benötige die qualifizierte elektronische Signatur einen Kartenleser, der meist nur am Empfang vorhanden sei. Auch die Stapelsignatur „schafft hier keine Abhilfe“, da Patienten ihr Rezept üblicherweise sofort benötigten und nicht Stunden darauf warten wollten.
In ihrer Stellungnahme zur Arzneimittelreform (GSAV) schlägt die KBV daher vor, die digitale Arzt-Authentifizierung bei E-Rezepten zu vereinfachen. Statt – wie bereits in Paragraf 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgesehen – die Arztkennung mittels qualifizierter elektronischer Signatur vorzunehmen, solle auf die technisch weniger anspruchsvolle, sogenannte „fortgeschrittene elektronische Signatur“ ausgewichen werden.
Dadurch werde „erreicht, dass das E-Rezept in der Praxis einfach umsetzbar ist, hohe rechtliche Anforderungen erfüllt und hierdurch eine weitreichende Verbreitung des E-Rezepts erfolgen kann“, heißt es im KBV-Papier. Ebenfalls der Prozessvereinfachung auf Arztseite diene es, wenn E-Rezepte vollständig digital abgewickelt werden. Die KBV wünscht daher, dass „an keiner Stelle ‚behelfsmäßig‘ weiterhin Ausdrucke erforderlich sein“ sollten. (cw)