Wettbewerb
Kartellamt schaut sich Bewertungsportale an
BONN. Das Bundeskartellamt startet eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet. In den kommenden Monaten werde das Amt Betreiber von Bewertungsportalen mündlich und schriftlich befragen, heißt es.
Vorrangiges Ziel der Untersuchung sei es, herauszufinden, welche Bewertungssysteme besonders anfällig für Manipulationen sind. Behördenchef Andreas Mundt: „Nutzerbewertungen sind neben dem Preis das wichtigste Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf.
Auch bei der Wahl eines Arztes, Handwerkers oder Restaurants vertrauen viele auf Bewertungen im Internet. Es gibt Hinweise, dass Nutzerbewertungen nicht selten gefälscht oder manipuliert sind.“ (cw)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


