Kassen goutieren gute Bewertungen im Netz

Auf der Suche nach einem "guten Arzt" nutzen immer mehr Menschen das Internet. In Deutschland gibt es inzwischen knapp 20 Bewertungsportale, die den Anspruch erheben, den Nutzern bei der Arztsuche mit neutralen Informationen zu helfen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Arztsuche im Internet: Über Bewertungsportale soll das für Patienten ganz einfach gehen.

Arztsuche im Internet: Über Bewertungsportale soll das für Patienten ganz einfach gehen.

© Foto: Dronwww.fotolia.de

Die Mund-zu-Mund-Propaganda habe ihre Grenzen, erklärte Ingo Horak, Gründer und Geschäftsführer von DocInsider.de bei einem Symposion der Gesellschaft für Recht und Politik (GRPG) in München. Empfehlungen von Familienangehörigen, Bekannten und Freunden seien oft nur bedingt hilfreich. Auch die Suche bei Google führe nur selten zu den gewünschten Ergebnissen.

Demgegenüber seien spezialisierte Bewertungsportale, die das mehr oder weniger unsystematisch und zufällig ausgetauschte Erfahrungswissen von vielen Menschen sammeln und nach bestimmten Qualitätskriterien ordnen, wesentlich besser geeignet, dem Einzelnen bei der Suche nach einem Arzt zu helfen. Bewertungsportale seien aber auch für die Niedergelassenen eine Chance, weil sie die Benotung durch die Patienten zur Verbesserung ihrer Qualität nutzen können, erklärte Horak.

Für die Krankenkassen sei neben den harten Fakten der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auch die subjektive Sicht der Patienten ein integraler Bestandteil der Behandlungsqualität, sagte der Vorstandsvorsitzende der Siemens-BKK, Dr. Hans Unterhuber. Weiche Urteile von Patienten, die die Zufriedenheit, das Vertrauen, den Schmerz oder die Lebensqualität betreffen, würden heute vielfach noch zu gering geschätzt. Sie seien aber für die Krankenkassen wichtige Entscheidungsgrundlagen beim Abschluss von Selektivverträgen, erklärte Unterhuber.

Die Bewertung von Ärzten und die Veröffentlichung der Ergebnisse in Bewertungsportalen berührt unter anderem das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Mediziner, erläuterte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose. Im Falle von Bewertungsportalen für Lehrer und Professoren habe die Rechtsprechung jedoch festgestellt, dass die Meinungsfreiheit der Portalbetreiber und der bewertenden Personen Vorrang vor der informationellen Selbstbestimmung der Bewerteten hat. Dies sei prinzipiell auch auf die Ärzteportale übertragbar, sagte von Bose.

Gleichwohl müssten von den Betreibern der Portale eine Reihe kritischer Punkte beachtet werden. So sei Schmähkritik durch Patienten verboten. Zudem verstärke das Internet die Gefahr, dass Ärzte stigmatisiert oder an den Pranger gestellt würden. Auch trügen anonyme Beiträge nicht zu einer transparenten Kommunikation über die Qualität ärztlicher Leistungen bei, gab von Bose zu bedenken.

Der Rechtsrahmen für die Bewertung ärztlicher Leistungen im Internet sei bislang noch weitgehend unklar, sagte auch der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Philipp Plog. Im Moment gebe es keine klare Antwort auf die Frage, ob Bewertungen durch Laien überhaupt zulässig sind. So seien einige Datenschützer der Ansicht, dass Bewertungen in Freitextfeldern unzulässig sind. Dem stehe jedoch die Auffassung gegenüber, dass es auch eine "Meinungsfreiheit von unten" gibt, erläuterte Plog.

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