Elektromagnetische Felder

Kaum Interferenzrisiken bei Implantaten

Die Gefahren potenzieller Interferenzen mit Herzschrittmachern, implantierten Defibrillatoren und Co. verunsichern viele Träger. Nun geben Kardiologen und Arbeitsmediziner großteils Entwarnung.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Warnschild für Personen mit Herzschrittmacher: Träger moderner Geräte müssen sich hier nicht unbedingt mehr Sorgen machen.

Warnschild für Personen mit Herzschrittmacher: Träger moderner Geräte müssen sich hier nicht unbedingt mehr Sorgen machen.

© M. Henning / blickwinkel / dpa

DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Pro Jahr werden in Deutschland mehr als 77.000 Herzschrittmacher und über 25.000 Defibrillatoren implantiert – immer öfter auch bei jüngeren Patienten. Zugleich nimmt die Zahl der elektromagnetischen Felder im beruflichen wie auch privaten Umfeld durch technische Geräte weiter zu.

Interferenz-Steckbrief

Auswirkungen der Interferenzen: Interferenzen elektromagnetischer Felder mit aktiven kardialen Implantaten können unterschiedliche Auswirkungen haben. Beispielsweise kann es in vergleichsweise harmlosen Fällen zu einem Moduswechsel des Herzschrittmachers und in schwerwiegenden Fällen gar zu inadäquaten, schmerzhaften Schockabgaben bei implantierten Defibrillatoren (ICD) kommen. Bei heute gängigen Implantaten kommen diese Interferenzen aufgrund von technischen Verbesserungen gegenüber früheren Geräten jedoch nur noch sehr selten vor.

Prävalenz: Je nach Studie und Implantat hätten lediglich 0,3 bis 0,7 Fälle pro 100 Patientenjahre nachgewiesen werden können.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) geben nun in puncto elektromagnetische Felder, die Herzrhythmusimplantate wie Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren stören könnten, größtenteils Entwarnung.

In einer am Mittwoch veröffentlichten, gemeinsamen Stellungnahme geben sie Empfehlungen für den Umgang mit unterschiedlichen elektronischen Geräten – auf Basis der aktuellen Studienlage. Je nach Studie und Implantat hätten lediglich 0,3 bis 0,7 Fälle pro 100 Patientenjahre nachgewiesen werden können.

Generell sei demnach festzuhalten, dass die modernen Aggregate von Schrittmachern und Defibrillatoren von elektromagnetischen Feldern im Alltag in der Regel nicht beeinträchtigt würden – sofern sie nach Herstellerempfehlung programmiert seien. Dennoch gelte es für Patienten, denen diese Devices implantiert wurden, eine gewisse Vorsicht im Umgang mit einigen elektrischen Alltagsgeräten walten zu lassen.

Im Rahmen von Nachsorgeuntersuchungen spreche etwa ein Viertel der Patienten die Furcht vor Interferenzen an, so DGK und DGAUM. Folgendes können Ärzte den betreffenden Patienten raten, heißt es:

Mobiltelefone

Moderne Mobiltelefone und Smartphones mit Internetfunktion bringen nur ein sehr geringes Interferenzrisiko mit sich. Ein Sicherheitsabstand von 15 cm zum Implantat, wie er noch vor zehn Jahren empfohlen wurde, ist aufgrund der Telefonie- und Internetfunktion sei nicht mehr erforderlich.

In Studien mit Smartphones trat nur ein einziger Fall auf, in dem Störsignale nachgewiesen wurden, nachdem das Handy direkt auf die Hautstelle gelegt wurde, unter der sich das Implantat befindet. Zu induktiven Ladestationen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger aber einen Mindestabstand von 10 cm einhalten.

Unterhaltungselektronik und Kopfhörer

MP3-Player können ohne Bedenken genutzt werden. Interferenzen konnten in Studien nicht nachgewiesen werden. Da sie allerdings während der Nachsorgeuntersuchung die Telemetrie zwischen Programmiergerät und Implantat stören können, sollten sie während dieses Zeitraums nicht in Betrieb sein.

Die in Kopfhörern oder Lautsprechern verarbeiteten Dauermagnete können Störungen an Herzschrittmachern und Defibrillatoren erzeugen. Daher sollten sie niemals direkt auf der Stelle platziert sein, an der das Gerät implantiert ist.

Diebstahlsicherungen in Geschäften

Die elektronischen Warensicherungssysteme in den Ein- und Ausgangsbereichen von Kaufhäusern sollten von Device-Trägern zügig passiert werden. Sie sollten sich nicht unnötig lange in deren Magnetfeld aufhalten.

Die größte Interferenzgefahr gehe dabei von akustomagnetischen Diebstahlsicherungen aus. Zu RFID-Scannern sollten Herzschrittmacherträger 60 cm und Defibrillator-Träger 40 cm Abstand einhalten.

Metalldetektoren

Sowohl Torbogenmetalldetektoren als auch handbetriebene Detektoren, wie sie an Flughäfen verwendet werden, stellen der Datenlage zufolge kein Risiko für Implantat-Träger dar.

Reisen / Mobilität

Besonders häufig sorgten Patienten sich, ob sie gefahrlos Hybrid- und Elektrofahrzeuge nutzen können. Hier geben die Experten nun Entwarnung: Es konnten bei den Autos keine Wechselwirkungen mit den Devices festgestellt werden. Auch für die Reise mit dem Flugzeug oder der Bahn gelten keine ärztlichen Einschränkungen.

„Reiserestriktionen für Patienten mit aktiven Herzrhythmusimplantaten können auf Basis der zugrunde liegenden Herzerkrankung indiziert sein, nicht jedoch wegen des reinen Vorhandenseins eines kardialen Implantates“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Gesellschaften.

Stromleitungen

Korrekt installierte Stromleitungen im Haus stellen für Schrittmacher- und ICD-Träger kein Gefährdungspotenzial hinsichtlich elektromagnetischer Interferenzen dar.

Zur Vermeidung von Interferenzen sollten Schrittmacher- und ICD-Träger in besonderem Maße auf eine korrekte Erdung von elektrischen Geräten achten und defekte Haushaltsgeräte nicht in Betrieb halten. Auch das Unterqueren von Hochspannungsleitungen oder das Überqueren von Erdkabeln kann sicher erfolgen.

Induktionsherde

Insbesondere schrittmacherabhängige Patienten und ICD-Träger sollten einen Sicherheitsabstand von mindestens 25 cm zwischen Implantat und Induktionsherd einhalten. Einem normalen Gebrauch des Herdes steht somit nichts im Wege.

Körperfettwaagen

Grundsätzlich erscheine das Interferenzrisiko gering und rechtfertige eine Einschränkung hinsichtlich Körperfettwaagen nur bedingt. Schrittmacherpatienten ohne einen ausreichenden eigenen Herzrhythmus sowie ICD-Träger sollten aber vorerst vom Gebrauch absehen, da die geringe Fallzahl der bisher untersuchten Patienten keine eindeutige Risikoeinschätzung erlaube.

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