Kein BSG-Urteil zu Kooperationsverträgen

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KASSEL (juk). Über einen umstrittenen Kooperationvertrag zwischen einem Krankenhaus und Vertragsärzten wollte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) verhandeln. Dazu ist es jedoch nicht gekommen, da der Krankenhausträger die Klage zurückgenommen hat.

Damit fällt nun kein BSG-Urteil darüber, ob Kliniken ambulante Op auf Niedergelassene delegieren und diese als eigene Leistung abrechnen dürfen. Das Landessozalgericht Sachsen hatte einen solchen Vertrag für rechtswidrig erklärt (wir berichteten).

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