Krankenhausmarkt

Kein Corona-Effekt bei Klinikfusionen

Das Bundeskartellamt sah bei den Klinikfusionen während der Corona-Pandemie keinerlei besonderen Handlungsbedarf, wie aus einer Unterrichtung des Bundestages hervorgeht.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Das Bundeskartellamt wacht über Zusammenschlüsse in der Gesundheitswirtschaft – zum Beispiel im Klinikmarkt.

Das Bundeskartellamt wacht über Zusammenschlüsse in der Gesundheitswirtschaft – zum Beispiel im Klinikmarkt.

© Oliver Berg / dpa

Bonn/Berlin. Das Bundeskartellamt hat auch im vergangenen Jahr während der Corona-Pandemie zahlreiche Fusionsvorhaben im Krankenhausbereich geprüft. „Trotz des fortschreitenden Konzentrationsprozesses mussten in den vergangenen Jahren nur sehr wenige Fusionsvorhaben vom Bundeskartellamt untersagt werden“, heißt es dazu in einem dem Bundestag durch die Bundesregierung vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2019/2020. Zwischen 2003 und Dezember 2020 wurden demnach von insgesamt 335 angemeldeten Transaktionen lediglich sieben untersagt. Acht Projekte seien nach wettbewerblich kritischer Bewertung im Rahmen einer informellen Voranfrage letztlich nicht angemeldet.

Für das Bundeskartellamt war das Fusionsgeschehen offensichtlich auch im ersten Coronajahr unspektakulär. „Der Strukturwandel im Krankenhauswesen findet kontinuierlich statt. Die COVID-19-Pandemie hatte hierauf zunächst keinen spürbaren Einfluss. Kleine Krankenhäuser in von Überalterung geprägten Gegenden verändern ihre Schwerpunkte (Geriatrie) und werden teilweise auch geschlossen oder umgewandelt in Pflegeheime oder MVZ (Medizinische Versorgungszentren), wobei letztere gleichzeitig einem Facharztmangel in ländlichen Gebieten entgegenwirken sollen“, heißt es in der Unterrichtung des Bundestages.

Fusionen vor allem innerhalb der Trägergruppen

Neben der Übernahme kommunaler oder konfessioneller Krankenhäuser durch private Krankenhausträger seien besonders Zusammenschlüsse innerhalb der jeweiligen Trägergruppen – öffentlich, kirchlich, privat – zu beobachten gewesen, also zwischen verschiedenen Ordensgemeinschaften/Kirchen (teilweise auch konfessionsübergreifend) und zwischen mehreren Kommunen bzw. anderen öffentlich-rechtlichen Trägern (z.B. Länder als Träger von Universitätskliniken).

„Auf Seiten der großen, bundesweit agierenden Krankenhausgruppen in privater Hand kam es in der Spitze zu einer Konzentration von vier (Helios, Asklepios, Sana, Rhön) auf drei, da die Rhön-Klinikum AG, die in den vergangenen Jahren viele Standorte bereits an Fresenius/Helios verkauft hatte, nun selbst von Asklepios übernommen wurde“, ruft Deutschlands oberste Kartellbehörde in Erinnerung.

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