Direkt zum Inhaltsbereich

Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede

MAINZ (dpa). Praxen oder Krankenhäuser, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, müssen selbst dann zuerst eine Abmahnung erteilen, wenn der Betreffende von Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs Gebrauch gemacht hat.

Veröffentlicht:

Diese rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin eines Vorgesetzten Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer" beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig.

Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige Kündigung als unverhältnismäßig.

Az.: 11 Sa 353/10

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ascariasis

Wurm in der Hose: Was tun bei hartnäckigem Spulwurmbefall?

Fehlende Folgediagnosen verfälschen das Bild

Zi: Endometriose wird in Abrechnungsdaten häufig unterschätzt

Lesetipps
Karzinom in der Bauchspeicheldrüse in schematischer Darstellung

© Crystal light / stock.adobe.com

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Eine Agarplatte mit angewachsenen Pilzkolonien.

© Saiful52 / stock.adobe.com

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren