Direkt zum Inhaltsbereich

Keine Kündigung ohne Abmahnung bei "Führer"-Anrede

MAINZ (dpa). Praxen oder Krankenhäuser, die sich von Mitarbeitern trennen wollen, müssen selbst dann zuerst eine Abmahnung erteilen, wenn der Betreffende von Anreden des nationalsozialistischen Sprachgebrauchs Gebrauch gemacht hat.

Veröffentlicht:

Diese rechtfertigen keine Kündigung ohne Abmahnung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts liegt darin zwar ein deutliches Fehlverhalten des Mitarbeiters. Eine verhaltensbedingte Kündigung komme jedoch erst bei Wiederholung der Formulierung infrage.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte in einem Gespräch mit der Sekretärin eines Vorgesetzten Anweisungen mit dem Satz "Jawohl mein Führer" beantwortet. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung - handelte damit aber nach Meinung des LAG voreilig.

Die Richter betonten zwar, solche Äußerungen seien auch als polemisch gemeinte Aussage nicht hinzunehmen. Gleichwohl werteten sie die sofortige Kündigung als unverhältnismäßig.

Az.: 11 Sa 353/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erfahrungen eines Hausarztes

40 Prozent Home-Office für Ärzte: Wie das funktionieren kann

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutbild verrät Endotyp

Vier Immunendotypen des Typ-2-Diabetes: Das zeichnet sie aus

Lesetipps
Verengte Atemwege bei Asthma mit entzündlich bedingten Schleimhautveränderungen.

© ag visuell / stock.adobe.com

(S)MART-Konzept

Das leisten Fixkombinationen bei Asthma

Dreidimensionale medizinische Illustration des Varicella-Zoster-Virus, einem Virus das Windpocken, Hautblasen, Nesselsucht, Wunden und Gürtelrose verursacht.

© Corona Borealis / stock.adobe.com

Atypische Symptome

Kasuistik: Periphere Fazialisparese mit erstaunlicher Ursache

 Nebenniereninsuffizienz

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist