Abrechnung

Kostenpauschale für Arztbrief-Versand steigt auf 86 Cent

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. Januar die Vergütung für den Versand ärztlicher Unterlagen angepasst. Grund ist die Portoerhöhung der Deutschen Post.

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Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Ziffern für den Postversand neu geregelt. Ärzte bekommen für Arztbriefe jetzt 86 statt 81 Cent.

Der Bewertungsausschuss hat die EBM-Ziffern für den Postversand neu geregelt. Ärzte bekommen für Arztbriefe jetzt 86 statt 81 Cent.

© Peter Atkins / stock.adobe.com

Berlin. Ärzte bekommen für den Versand von Arztbriefen und anderen Unterlagen rückwirkend zum 1. Januar eine Vergütung von 86 statt wie bisher 81 Cent. Damit soll der Portoerhöhung der Deutschen Post zu Jahresbeginn Rechnung getragen werden.

Die jeweiligen Kostenpauschalen hat der Bewertungsausschuss entsprechend im EBM angepasst: Demnach gibt es für folgende Gebührenpositionen (GOP) eine Erstattung von 86 Cent: GOP 40110 (Postversand von Arztbriefen), 40128 (Versand einer AU-Bescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde) und für den Versand einer ärztlichen Bescheinigung zum Antrag auf Kinderkrankengeld (GOP 40129). Ebenfalls 86 Cent abrechnen können Praxen für den Versand einer AU-Bescheinigung an die Krankenkasse, wenn die elektronische Übermittlung nicht möglich war (GOP 40130). Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einem Hausbesuch erstellt und per Post verschickt, lässt sich die GOP 40131 ansetzen.

Neue Höchstgrenzen je nach Fachgruppe

Der Bewertungsausschuss hat Höchstgrenzen festgelegt, die Ärzte je nach Fachgruppe für den Postversand maximal erstattet bekommen: Für Hausärzte beispielsweise gilt ein Höchstwert von 41,28 Euro, bis dato waren es 38,88 Euro. Die Grenze bei Kardiologen liegt nun bei 328,52 Euro, bei Urologen bei 149,64 Euro – abhängig davon, wie viele Arztbriefe von Ärzten der Fachgruppen im Durchschnitt verschickt werden. Psychotherapeuten bekommen maximal 6,88 Euro. Diese Regelung war im Sommer 2020 eingeführt worden, um den Umstieg auf den Versand elektronischer Arztbriefe zu fördern.

Die KBV weist in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses nicht den Versand von AU-Bescheinigungen, betreffe, die Ärzte aufgrund der Corona-Pandemie telefonisch ausstellen. Hierfür rechneten Praxen weiterhin die GOP 88122 (90 Cent) für den Versand an Patienten ab. Diese Regelung gilt noch bis 31. Mai. (kaha)

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