DGAUM-Jahrestagung

Krempelt Corona die Arbeitsmedizin um?

COVID-19 dominiert die Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Arbeitnehmer im Home Office und Lehrer fordern die Arbeitsmediziner in der Coronavirus-Pandemie besonders.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Das Desinfektionsmittel im Blick: Hygiene am Arbeitsplatz ist in Pandemiezeiten wichtiger denn je. Wer Präsenz zeigen muss, hängt dann von individuellen Umständen ab.

Das Desinfektionsmittel im Blick: Hygiene am Arbeitsplatz ist in Pandemiezeiten wichtiger denn je. Wer Präsenz zeigen muss, hängt dann von individuellen Umständen ab.

© Cal Sport Media / Alamy / mauritius images

München. Die arbeitsmedizinische Kompetenz ist in der gegenwärtigen Coronavirus-Pandemie für Unternehmen und Beschäftigte wichtiger denn je. Gerade bei der Vielzahl von zum Teil falschen oder auch sich widersprechenden Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 sei es geboten, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten wahrnehmen und die sachkompetente und evidenzbasierte Beratung von Betriebsärzten in Anspruch nähmen.

Dafür plädierte am Mittwoch Professor Hans Drexler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), im Rahmen einer Pressekonferenz zur Eröffnung der DGAUM-Jahrestagung, die dieses Jahr pandemiebedingt als Hybridveranstaltung abgehalten wird.

Wie Drexler explizit erinnerte, seien der Erhalt der Gesundheit und der Beschäftigungsfähigkeit und damit der Arbeitnehmerschutz wichtige Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorgetätigkeit. Verankert sei dies unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Das Problem: Schon zu Zeiten der alten Normalität war die Erreichbarkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) für arbeitsmedizinische Angebote seitens der Betriebs- und Werksärzte eine große Herausforderung, da in vielen Betrieben jegliche Sensibilität in der Geschäftsführung für solche Anliegen fehle.

Pandemie keine gesetzesfreie Zone

„Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz haben auch in Zeiten der Pandemie Gültigkeit, und deren Einhaltung ist gerade jetzt besonders wichtig. Die Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt weiterhin der Arbeitgeber. Abweichungen von den rechtlichen Vorgaben müssen gut begründet sein“, forderte Drexler die der Pandemie angemessene Beachtung in den Unternehmen ein. Wichtig sei vor allem eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung.

Besonders gefährdete Personengruppen müssten dabei in besonderem Maße berücksichtigt werden. Vor allem dann, wenn anzunehmen sei, dass das Infektionsrisiko durch die berufliche Tätigkeit größer ist als in der allgemeinen Umwelt, müssten adäquate Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dies könne mittels einer individuellen Betrachtung anhand einer Gefährdungsbeurteilung geschehen.

Eine Vorerkrankung und das Alter allein seien kein Indiz für eine erhöhte Infektionsgefahr, so Drexler. Der Arbeitsplatz und die ausgeübte Tätigkeit seien dabei ebenso zu berücksichtigen wie die Anamnese. Ergänzend fügte er hinzu, dass Betriebsärzte regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durchführten und ihnen somit die Arbeitsumgebung bekannt sei. So könnten sie diese in Bezug zum Gesundheitszustand des jeweiligen Beschäftigten setzen.

Beratungsanspruch im Home Office

Ein besonderes Augenmerk müssten die Arbeits- und Betriebsmediziner auf die vielen Beschäftigten legen, die seit dem bundesweiten Lockdown im März teilweise noch immer ausschließlich im Home Office arbeiten, sie dürften nicht vergessen werden. Nicht selten komme es zu Überforderungssituationen bei dem Versuch, Job und Kinderbetreuung sowie Haushalt unter einen Hut zu bringen. 18 Stunden am Tag Arbeit und Familie im Home Office würden bei vielen Arbeitnehmern zu großen psychischen Belastungen führen – am Arbeitsplatz zu Hause.

„Diese Beschäftigten müssen wissen, dass sie eine betriebsärztliche Beratung in Anspruch nehmen können. Generell gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in diesen Zeiten einen erhöhten Informationsbedarf, was bedeutet, dass eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt auch für die einzelnen Beschäftigten schnell und unkompliziert erreichbar sein muss“, verdeutlichte Drexler.

Höherer Stellenwert für Home Office

Für die Post-Corona-Zeit prognostiziert Drexler, dass sich die Arbeitswelt wahrscheinlich drastisch umstellen werde und die bisherige Reisetätigkeit sowie Präsenz-Meetings eingeschränkt und stattdessen im Videoformat abgehalten würden. Auch werde Home Office einen höheren Stellenwert erhalten – und damit von Arbeitsmedizinern auch mehr Aufmerksamkeit abverlangen als das bisher der Fall sei.

Dies gelte auch für die arbeitsmedizinische Forschung. „Wissenschaftlich abgesicherte Empfehlungen für die Gestaltung eines Home-Office-Arbeitsplatzes sind zwar bisher nicht vorhanden und werden auch in der aktuellen Krise nicht mit der erforderlichen arbeitsmedizinischen Evidenz aufgestellt werden können. Generelle Regeln für Büroarbeitsplätze sollten hier jedoch – so weit wie möglich – Berücksichtigung finden.“

Drexler appellierte an Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, den Arbeitsbereich Home Office wie einen Arbeitsplatz im Unternehmen zu betrachten und ihn auch entsprechend auszugestalten.

Arbeitgeber wollen impfen lassen

Die Unternehmen beschäftigen sich nach Beobachtung Drexlers zunehmend mit einer weiteren Säule der arbeitsmedizinischen Tätigkeit – der Prävention. Die international kontrovers geführte Diskussion um die Entwicklung und Verteilung potenzieller COVID-19-Vakzine scheint in den Unternehmen, so Drexler, den Blick auf sonstige Schutzimpfungen zu lenken. Daher werde die Nachfrage nach Grippe- und Pneumokokken-Schutzimpfungen steigen.

Immer mehr Unternehmen machten sich derzeit Gedanken darüber, Schutzimpfungen auch am Arbeitsplatz anzubieten und somit ihre Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig auch einen Beitrag zu leisten, Impflücken in der Bevölkerung zu schließen.

Drexler begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Positiver Nebeneffekt: „Sind die entsprechenden Vorkehrungen in einem Unternehmen einmal getroffen, kann die bestehende Infrastruktur auch für ein hoffentlich bald zur Verfügung stehendes Impfangebot gegen COVID-19 genutzt werden. Unternehmen und Betriebsärztinnen und -ärzte können so dafür sorgen, dass schnell ein Immunschutz in der Bevölkerung aufgebaut wird und damit zur effektiven Prävention beitragen“, so der DGAUM-Präsident.

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Individualkriterien auch bei Lehrern

Eine Berufsgruppe mit einem in der Pandemie nach eigener Wahrnehmung besonders ausgeprägten Arbeitsschutzbedürfnis stellen die rund 750.000 Lehrer in Deutschland dar, wie Professor Stephan Letzel, DGAUM-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, bei der Eröffnungspressekonferenz zur DGAUM-Jahrestagung in München akzentuierte. Konsens nach dem Ende der Sommerferien in den meisten Bundesländern ist in der Politik wie auch in der Gesellschaft offensichtlich, Schulschließungen, wie sie im Lockdown erfahren wurden, künftig möglichst zu vermeiden – auch zum psychosozialen Wohl der elf Millionen Schüler.

Die Zahlen der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus steigen aktuell wieder an, was zu einer zunehmenden öffentlichen Verunsicherung in der Bevölkerung führe, so Letzel, der auch als Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin an der Universitätsmedizin Mainz fungiert.

Viele Lehrer zählen zur Risikogruppe

An vielen Schulen bundesweit sind Lehrer tätig, die zu einer Risikogruppe zählen, wie durch die Pandemie bekannt geworden ist. Das ist offensichtlich auch für die arbeitsmedizinische Betreuung eine besondere Herausforderung.

„Das Beispiel der mitunter sehr hitzigen Debatte um die Freistellung von Lehrkräften, die einer Risikogruppe angehören, führt zu der Frage, welche Faktoren bei einer Freistellung vom Präsenzunterricht berücksichtigt werden müssen. Eine pauschale Antwort hierauf kann nicht gegeben werden“, gab Letzel dem Wunsch vieler Lehrer nach einer pandemiebedingten Blanko-Freistellung einen Dämpfer.

„Gerade am Beispiel Schule kann man aufzeigen, wie wichtig eine individuelle und differenzierte Betrachtungsweise ist“, so Letzel. Dies verband er mit dem Hinweis darauf, dass eine generelle Aussage zum Infektionsrisiko an Schulen aus arbeitsmedizinischer Sicht nicht möglich sei.

Individuelle berufliche Tätigkeiten zu berücksichtigen

„Dieses ist zum einen vom individuellen Gesundheitszustand sowie vom regionalen Infektionsgeschehen abhängig und wird zum anderen von den individuellen beruflichen Tätigkeiten an der speziellen Schule und der Einhaltung der entsprechenden Hygieneregeln bestimmt“, konkretisierte Letzel.

Es mache somit einen Unterschied, ob eine Lehrkraft beispielsweise als Schulleitung in erster Linie administrative Tätigkeiten ausübe oder ob diese im Sportunterricht mitunter sogar physischen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern habe.

„Während eine administrative Tätigkeit an einer Schule auch mit einer Vorerkrankung wahrscheinlich weiterhin möglich ist, würde man die Lehrkraft, die Sportunterricht gibt, in einem solchen Fall gegebenenfalls vom Präsenzunterricht befreien“, benannte Letzel konkrete arbeitsmedizinische Entscheidungsoptionen.

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Umfassende Risikoeinschätzung

Um die Komplexität einer individuellen Gefährdungsbeurteilung bei Lehrkräften zu verdeutlichen, verwies Letzel darauf, dass neben der Anamnese und dem Gesundheitszustand eines jeden einzelnen und der jeweiligen Tätigkeit auch die Räumlichkeiten an der jeweiligen Schule bzw. Einrichtung eine Rolle spielten.

„Kriterien wie die Größe eines Klassenzimmers, Lüftungsmöglichkeiten aber auch die Situation im Lehrerzimmer und auf den Pausenhöfen müssen als Beurteilungskriterien herangezogen werden“, so Letzel.

Grundlage für eine gezielte und differenzierte Risikoeinschätzung sei eine Gefährdungsbeurteilung, sprich, es seien die Kenntnisse über den jeweiligen Arbeitsplatz, die berufliche Tätigkeit sowie den individuellen Gesundheitszustand. Hieraus könne eine individuelle Risikobeurteilung abgeleitet werden.

Um die Claims für seine Profession abzustecken und Lehrer von falschen Gedanken abzubringen, verwies Letzel auf die Rolle der Arbeitsmediziner: „In aller Regel verfügen nur die zuständigen Betriebsärztinnen und -ärzte über alle notwendigen Informationen, die eine belastbare Empfehlung über eine Freistellung ermöglichen. Zu betonen ist, dass die betriebsärztliche Tätigkeit nicht die ist, ärztliche Atteste zu überprüfen, sondern eine individuelle arbeitsmedizinische Beratung im Einzelfall vorzunehmen.“

Vor Zick-Zack-Kursen bei der SARS-CoV-2-Prävention gewarnt

Dies gelte allerdings nicht nur im Hinblick auf Lehrer. Um Arbeitgebern eine Orientierungshilfe zu geben, habe der AfAMed eine entsprechende arbeitsmedizinische Empfehlung mit dem Titel „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ herausgegeben.

Generell, so Letzel ergänzend, sollten aus Sicht des Arbeitsschutzes Hygienepläne und Infektionsschutzmaßnahmen möglichst einfach und klar formuliert werden. „Eine erfolgreiche Umsetzung an den Schulen und auch in Unternehmen gelingt sicherlich deutlich besser, wenn die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen, sofern möglich, nicht in zu hoher Frequenz geändert werden“, warnte er vor Zick-Zack-Kursen bei der SARS-CoV-2-Prävention in Schulen und Betrieben.

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