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Heilmittel

Künftig eigene Richtlinie für Zahnärzte

Veröffentlicht:

BERLIN. Vertragszahnärzte können Heilmittel künftig im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach einer eigenen Richtlinie verordnen. Das hat vor Kurzem der Gemeinsame Bundesausschuss entschieden. Verabschiedet wurde laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) erstmalig eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte, die auf Antrag der KZBV als stimmberechtigter Trägerorganisation mit den Partnern der Selbstverwaltung und der Patientenvertretung erarbeitet worden ist.

Die KZBV habe damit ihr Verhandlungsziel erreicht, eine praxisnahe Richtlinie zu gestalten, die eine rechtssichere Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte ermögliche und das bisherige Versorgungsgeschehen weitgehend abbilde. Die neue Richtlinie soll voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. (maw)

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