Streit um Impfstoffversorgung

BPI will sich verklagen lassen

Wettbewerbszentrale und AOK Nordost haben den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie wegen irreführender Aussagen zu einer Preisvereinbarung für Grippeimpfstoff abgemahnt. Der BPI hält an seiner Position fest.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Ein Piks, 10,95 Euro: Die Apothekerverbände bieten der AOK Nordost einen günstigen Pauschalpreis für viervalenten Grippeimpfstoff. Derzeit geht aber nur ein Hersteller mit.

Ein Piks, 10,95 Euro: Die Apothekerverbände bieten der AOK Nordost einen günstigen Pauschalpreis für viervalenten Grippeimpfstoff. Derzeit geht aber nur ein Hersteller mit.

© sharryfoto/stock.adobe.com

BERLIN. Die Grippeimpfstoff-Versorgung erhitzt auch nach der jüngsten STIKO-Empfehlung für die viervalente Version weiterhin die Gemüter.

Eine Preisvereinbarung, die die AOK Nordost mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geschlossen hat, provozierte unlängst heftige Kritik des Herstellerverbandes BPI.

Verbandsgeschäftsführer Dr. Norbert Gerbsch hatte beklagt,  mit der Preisvereinbarung riskiere "die Kasse sehenden Auges Versorgungsengpässe für die Patienten". Gerbsch wirft der Kasse nicht weniger vor, als bestehendes Recht zu umgehen.

Der Gesetzgeber habe mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz "exklusive Rabattverträge für Impfstoffe wegen latenter Versorgungsprobleme verboten".

AOK spricht von "Panikmache"

AOK und Apothekerschaft dementieren und bezeichneten zu Wochenbeginn die Äußerungen des BPI als "Panikmache, wodurch Patienten grundlos verunsichert würden". Wie bereits in den Vorjahren, betont die Kasse, sehe die Impfstoffvereinbarung mit den Apothekerverbänden vor, "dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können".

Nachdem in der Vergangenheit für eine Dosis Dreifachimpfstoff 6,65 Euro Erstattung mit den Apothekerverbänden ausgehandelt wurde, seien es zur Saison 2018/2019 für den Vierfachimpfstoff 10,95 Euro. Man rechne mit Mehrkosten von mindestens sieben Millionen Euro.

Das Vorbestell-Verfahren im Versorgungsgebiet sei bereits angelaufen und gehe reibungslos vonstatten.

Den Verordnern signalisiert die Kasse ausdrücklich, dass sie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit keine Unterschiede zwischen den Anbietern machen werde: "Auch wenn ein besonders wirtschaftlicher Festpreis vereinbart ist, werden die Krankenkassen auch für andere Impfstoff-Verordnungen der Ärzte problemlos die Kosten übernehmen." – Der zweite Halbsatz ist für Ärzte entscheidend.

"Wir haben noch nie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen einer Grippeimpfstoff-Verordnung veranlasst", bekräftigte eine Sprecherin der AOK Nordost.

Der BPI hält dagegen an seiner Position fest. Derzeit biete nur ein einziger Hersteller den vereinbarten Pauschalpreis. Wie aus der Apothekerschaft verlautet, handelt es sich dabei um Mylan.

Andere Anbieter dürften demnach bei generischer Verordnung oder nicht gesetztem Aut-idem von den Apothekern auch nicht ausgewählt werden. Konditionenfreiheit im Apothekeneinkauf ist mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zwar nicht beendet worden, läuft laut BPI aber einmal mehr auf ein Liefermonopol hinaus: "Wenn die AOK Nordost durch eine clevere Vertragskonstruktion eine Versorgungssituation herstellt, die in ihrer Wirkung der eines exklusiven Rabattvertrages gleichkommt, darf sie sich über berechtigte Kritik nicht wundern".

Gleich zweimal abgemahnt

Unterdessen hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den BPI abgemahnt. Die Preisvereinbarung der AOK als exklusiven Rabattvertrag zu deklarieren, sei ebenso irreführend wie der Vorwurf, es sei mit einem Anbieter ein Rabattvertrag geschlossen worden, der "noch gar keinen Impfstoff hat", wie es in einer BPI-Mitteilung hieß.

Für die kommende Saison könne zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin noch kein Unternehmen einen Impfstoff haben, erläutert Rechtsanwältin Christiane Köber, die bei der Wettbewerbszentrale für Gesundheitswirtschaft zuständig ist.

Der BPI bestätigte den Eingang der Abmahnung. Gleichzeitig sei man auch von der AOK Nordost abgemahnt worden. Fügen will sich der Verband allerdings nicht. Man sehe "der gerichtlichen Klärung gelassen entgegen".

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