Kommentar zum Bundesnotbremse-Urteil

Leben und Gesundheit ganz oben

Das Karlsruher Urteil zur Bundesnotbremse ist eindeutig. Individuelle Freiheit ist ein sehr hohes Gut, aber der Schutz des Lebens und der Gesundheit der gesamten Gesellschaft wiegt schwerer.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Selten hat ganz Deutschland so auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet, wie auf die zur Corona-Bundesnotbremse. Die Politik erhoffte sich Klarheit für weiteres Handeln und gemeinsam mit Bürgern und Verbänden wohl auch eine Bestätigung der eignen Position.

Zumindest mit Letzterem hat es offenbar für viele nicht richtig geklappt. Anders als üblich herrschte beim Publikum zunächst weitgehend tiefes Schweigen. Auch in der Gesundheitsbranche. Erstmal Lesen und Verdauen, nicht unbedingt die schlechteste Strategie.

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Eigentlich selbstverständlich, aber vielleicht gerade deshalb in dieser Klarheit überraschend: Auf der Liste der Verfassungsgüter hat das Bundesverfassungsgericht Leben und Gesundheit unmissverständlich ganz nach oben gerückt. Feiern absagen, nachts zu Hause bleiben – jedenfalls mit zeitlicher Befristung – sind dagegen die inzwischen sprichwörtlichen Peanuts.

Mit ganz nach oben setzten die Karlsruher Richter die in dieser Pandemie besonders gebeutelten Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien. Das Bundesverfassungsgericht rief ein Recht auf Schulbildung aus und gab einen klaren Handlungsauftrag an Bund und Länder, diesen zu sichern. Auch wenn das neue Recht nicht unantastbar ist: Aus dem Streit um die Bundesnotbremse ging die kommende Generation als Sieger hervor.

Schreiben Sie dem Autor: gp@springer.com

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