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Kommentar zum IGeL-Streit

Mär vom mündigen Bürger

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Sollen sich niedergelassene Ärzte nun um die Prävention in ihren Praxen bemühen oder nicht? Diese Frage stellt sich, wenn der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen anlässlich des ersten Geburtstages des kassenfinanzierten Bewertungsportals IGeL-Monitor vor einer möglichen Beeinträchtigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses warnt.

Grund dafür sei ein in vielen Fällen unseriöser Umgang mit Selbstzahlerleistungen. Der dezente Hinweis, dass sich die Zahl der jährlich offerierten IGeL von 2010 bis 2012 um ein Viertel erhöht habe, sorgt für ein G‘schmäckle.

Zurück zur Ausgangsfrage: Sollen Ärzte, die ihren Patienten Präventions-IGeL anbieten, von deren medizinischem Nutzen sie überzeugt sind, an den Pranger gestellt werden, nur weil sie - außerhalb des Leistungskatalogs der Kassen - etwas für die Gesunderhaltung ihrer Patienten tun wollen?

Vergessen wird hierbei leicht, dass auch Patienten als mündige Verbraucher für sich persönlich abwägen dürfen, wie sie - auf Basis der seriösen ärztlichen Aufklärung - den Nutzenvorteil einer Präventions-IGeL einschätzen.

Und, ob sie bereit sind, dafür in die eigene Tasche zu greifen - bevor sie wegen mangelnder Prävention auf der Tasche ihrer gesetzlichen Kasse liegen.

Lesen Sie dazu auch: Kassen warnen: Vorsicht, IGeL!

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 25.03.201322:42 Uhr

Verbale Entgleisungen im „IGeL-Monitor“?

Perfide, unangemessen und durchaus beleidigend, ist m. E. die Verwendung des Wortes „Steckbrief“ im „IGeL-Monitor“. Beispielsweise unter der Rubrik „Atteste und Gutachten“:
„Steckbrief
• Arztgruppe - Allgemeinarzt, Arzt für innere Medizin, diverse Fachärzte
• Organ - Diverses
• Anlass - Atteste und Gutachten
• Verfahren - Atteste und Gutachten
• Kosten - Je nach Umfang und Arbeitsaufwand unterschiedlich hoch..."

Definition für Steckbrief: „Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen um Festnahme einer zu verhaftenden Person, welche flüchtig ist oder sich verborgen hält. Nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 131) können Steckbriefe von dem Richter sowie von der Staatsanwaltschaft erlassen werden. Ohne vorgängigen Haftbefehl ist eine steckbriefliche Verfolgung nur statthaft, wenn ein Festgenommener aus dem Gefängnis entweicht oder sonst sich der Bewachung entzieht.“ (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Steckbrief).

Ist das nicht eine b e i s p i e l l o s e verbale Entgleisung des Spitzenverbands Bund der gesetzlichen Krankenkassen (SpiBu)? Sie findet sich bei a l l e n Stichworten unter „IGeL A-Z“. Unglaublich, dass diese formalen Beleidigungen eines ganzen Berufsstandes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Bundesärztekammer (BÄK) bzw. ihren Rechtsabteilungen noch gar nicht aufgefallen sind?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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