FDA

Manche Health-Apps sind Medizinprodukte

Die US-Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat erstmals Richtlinien für die Prüfung medizinischer Apps aufgestellt - und stuft manche als Medizinprodukt ein.

Veröffentlicht:

SILVER SPRING. "Mobile medizinische Anwendungen - Anleitung für Industrie und FDA-Mitarbeiter" ist das knapp 50-seitige Papier betitelt, in dem die FDA den Kontrollumfang gegenüber medizinischen Apps absteckt.

Die für den Verbraucherschutz rund um Medizintechnik, Arznei- und Lebensmittel zuständige US-Behörde stuft medizinische Apps ab einem gewissen Funktionsumfang als Medizinprodukte ein, die sie nach den gleichen regulatorischen Standards und Risiko-Kriterien bewerten will.

Wie es in einer Mitteilung heißt, interessieren die Behörde jedoch nur solche Apps, die Gefahren für Patienten in dem Fall bergen, dass sie nicht richtig funktionieren.

Beispielhaft werden Anwendungen genannt, die den Herzrhythmus oder den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren erlauben, oder auch Apps, mit denen sich Smartphones zu Ultraschallgeräten umrüsten lassen.

Damit sind sowohl Apps betroffen, die von Ärzten verwendet werden, als auch solche Anwendungen, mit denen Patienten Körperfunktionen selbst testen.

Drei Kategorien

Grob unterscheidet die FDA drei Kategorien von Anwendungen, die sie zu überwachen beansprucht:

› solche, die eine Verbindung zu anderen Geräten herstellen und damit hauptsächlich Daten übertragen;

› solche, mit denen ein mobiles Endgerät direkt zu einem Diagnose-Gerät umfunktioniert werden kann;

› solche, die anhand patienteneigener Daten eine Diagnose, eine Therapieempfehlung oder eine Dosis-Kalkulation - etwa für eine Bestrahlung - abgeben.

Nach eigenen Angaben hat die Food and Drug Administration in der zurückliegenden Dekade mehr als 100 medizinische Apps geprüft und freigegeben, über 40 davon allein in den vergangenen zwei Jahren.

Weiter heißt es, auch in Zukunft beabsichtige die FDA weder, den generellen Gebrauch medizinischer Anwendungen für mobile Endgeräte zu überwachen, noch sei eine Kontrolle von App-Distributoren wie etwa dem iTunes-Store oder Google play geplant. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr. Ursula Kramer 27.09.201317:06 Uhr

Health-Apps oder Medical Apps?

Die verkürzte Überschrift in der ÄZ von heute hat mich aufgeschreckt. Wer flütig liest, könnte den Eindruck bekommen, health-Apps - und damit sind im engl. Sprachraum eher die an Verbraucher gerichteten Gesundheits-Apps gemeint - werden jetzt reguliert. Besser wäre m. E. der Begriff "Medical Apps", den auch die FDA verwendet in ihrer Pressemeldung. Das sind die Apps, die von med. Fachgruppen eingesetzt oder vom Patienten in der Diagnostik- bzw. Therapieüberwachung genutzt werden. In Ihrem Online-Bericht ist die Überschrift klarer - allerdings fehlt hier der Bezug zur FDA.
Dass es auch bei Health-Apps im Hinblick auf Qualität und Transparenz von gesundheitsbezogenen Informationen viele "Schwachstellen" gibt, weiß die FDA. Angesichts der App-Flut und dem begrenzten Schaden, der von Fehl- oder Falschinformation ausgeht, sieht sie Regulierung hier sehr wahrscheinlich nicht als praktikablen Weg. Die Stärkung der Kompetenz von App-Nutzern und deren Urteilsvermögen und die Selbstverpflichtung von App-Entwicklern ist ein pragmatischer Ansatz, den z. B. der healthonApp-Ehrenkodex verfolgt. Wie deutsche Pharma-, Kassen- und Selbsthilfe-Apps unter diesen Qualitätskriterien abschneiden, zeigt die Datenbank auf http://tests.healthon.de/app-testberichte.html
Initiative Präventionspartner, Dr. Ursula Kramer

Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin hält einen Reagenzstreifen zur Analyse einer Urinprobe in der Hand.

© H_Ko / stock.adobe.com

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Ein älterer Herr, der einen medizinischen Fragebogen ausfüllt.

© buritora / stock.adobe.com

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant