Direkt zum Inhaltsbereich

„Zweifel am Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses“

Masern-Impfpflicht in der Kita: Ärztliches Attest nur nach Allergietest gültig

Wollen Eltern ihr Kita-Kind bei einem Verdacht auf Allergien von der Masernimpfpflicht befreien lassen, benötigen sie ein wirksames Attest. Dafür müssen Ärzte zwingend einen Pricktest durchführen, so ein Urteil.

Von Martin Wortmann Veröffentlicht:
Für den Besuch einer Kindertagesstätte müssen Eltern ihr Kind gegen Masern impfen lassen. Die Befreiung davon ist nur mit Prick-Test möglich.

Für den Besuch einer Kindertagesstätte müssen Eltern ihr Kind gegen Masern impfen lassen. Die Befreiung davon können Ärzte nur dann attestieren, wenn sie zuvor einen Prick-Test durchgeführt haben, sagt ein Oberverwaltungsgericht.

© Achim Scheidemann / dpa

Münster. Ärztliche Atteste landen immer häufiger vor dem Kadi: In einem aktuellen Fall ging es wieder einmal um den Beweiswert eines ärztlichen Zeugnisses zur Befreiung von der Masernimpfpflicht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster kam zu dem Schluss, dass Ärzte bei einem Verdacht auf Allergien zunächst immer einen Prick-Test durchführen müssen. Stützt sich das Attest nur auf Angaben der Eltern, etwa zu allergischen Reaktionen auf Pollen, muss die Kita das Attest nicht akzeptieren, urteilte das OVG.

Für ihren dreijährigen Sohn hatten die Eltern einen Betreuungsvertrag mit einer Kita in Erkelenz bei Mönchengladbach geschlossen. Gegen Masern hatten sie ihn nicht impfen lassen. Seit März 2020 ist dies gesetzliche Voraussetzung für den Kita-Besuch, sofern nicht ärztlich bescheinigte Unverträglichkeiten bestehen oder das Kind durch eine frühere Maserninfektion immunisiert ist. Hier hatten die Eltern auf diverse Allergien verwiesen, eine Impfung komme daher nicht in Betracht. Bei der Kita legten sie auch ein entsprechendes ärztliches Attest vor.

Angaben der Eltern reichen nicht aus

Die Kita erkannte dies nicht an – zu Recht, wie nun im Eilverfahren das OVG Münster entschied. Es bestünden „erhebliche Zweifel am Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses“. Denn der Arzt habe sein Attest allein auf Angaben der Eltern gestützt, die von erheblichen allergischen Reaktionen etwa auf Birken- und Haselpollen berichtet hatten. Dies reiche aber nicht aus, entschied das OVG in seinem aktuellen Beschluss. Denn es sei möglich, allergische Reaktionen mittels eines sogenannten Prick-Tests abzuklären.

Die Impfpflicht für Kita-Kinder sei auch nicht verfassungswidrig, betonte das OVG unter Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Auch das Sächsische OVG in Bautzen hatte bereits entschieden, dass Kitas ein ärztliches Attest über Impf-Unverträglichkeiten anzweifeln können . (mwo)

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 12 B 1277/21

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: WAYPOINT-Studie: schnelle und signifikante Reduktion des SNOT-22-Scores über 52 Wochen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [6]

Schwere, unkontrollierte CRSwNP

Wirkansatz an epithelialen Alarminen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Techniker Krankenkasse unterstützt Projekt

Hausbesuche neu gedacht: Auch Laien können als DIHVA die Praxen entlasten

Retrospektive Kohortenstudie

Gesundheits-Check-up: Was bringt die Prüfung auf Herz und Nieren?

Lesetipps
Ein Arzt schaut sich ein EGK an.

© Evgeniy Kalinovskiy / stock.adob

Beispiele zum Durchklicken

Auffälliges EKG: Was steckt hinter diesen 13 Fällen?

Tastatur mit Rollstuhlsymbol

© Markus Mainka / Shotshop / picture alliance

Barrierefreiheit ist Pflicht

So wird Ihre Praxiswebseite barrierefrei