Alle Beteiligten haften

Medikamentenbetrug – Arzt und Arzthelferin zu Zahlungen verurteilt

Zwei Frauen besorgen unrechtmäßig Medikamente und verkaufen sie als Doping. Den Krankenkassen entsteht ein sechsstelliger Schaden. Der betroffene Apotheker fordert Schadenersatz. Ein Gericht gibt ihm Recht – zum Teil.

Veröffentlicht:
Der Betrug mit Medikamenten in großem Stil hat für die Beteiligten erhebliche Konsequenzen.

Der Betrug mit Medikamenten in großem Stil hat für die Beteiligten erhebliche Konsequenzen.

© pvl0707 / stock.adobe.com

Rostock. Zehn Jahre nach einem Betrug mit Medikamenten im großen Stil sind ein Arzt und eine damals in dessen Schweriner Praxis arbeitende Arzthelferin zu Schadenersatzzahlungen an einen Apotheker verurteilt worden. Laut der am Freitag verkündeten Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock kann der Apotheker aber nur einen Teil der ursprünglich geforderten Summe geltend machen, weil er auch selbst hafte. Von Arzt und Arzthelferin zusammen stehen ihm demnach mehr als 47.000 Euro und von der Arzthelferin zusätzlich gesondert rund 24.000 Euro zu.

Die Arzthelferin und eine ehemalige Angestellte des Apothekers hatte das Landgericht Schwerin 2018 in einem Strafverfahren zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Sie hatten gestanden, dass sie zwischen 2012 und 2013 mit gefälschten Rezepten Medikamente besorgt hatten, vor allem Aufputsch- und Wachstumsmittel, um sie in der Kraftsport-Szene zu Dopingzwecken zu verkaufen. Den Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 370.000 Euro.

Apotheker hätte stutzig werden müssen

Der Apotheker hatte sich mit Krankenkassen auf eine Zahlung von fast 95.000 Euro geeinigt. Mit der nun entschiedenen Berufung gegen ein früheres zivilrechtliches Urteil forderte er den Betrag von der Arzthelferin, aber auch von dem Schweriner Endokrinologen, der diese damals beschäftigte. Der Apotheker machte gegen den Arzt unzureichende Praxisorganisation und Überwachung seiner Angestellten geltend. Mit seiner Angestellten hatte sich der Apotheker arbeitsgerichtlich geeinigt.

Das Oberlandesgericht vertrat die Überzeugung, dass alle Beteiligten für den Schaden haften. Den Apotheker hätte der deutliche Umsatzsprung stutzig machen müssen, sagte der Vorsitzende Richter. Der Arzt wiederum habe nicht glaubhaft gemacht, dass in seiner Praxis nicht etwa Blanko-Rezepte verwendet wurden.

Die Streitparteien können binnen eines Monats eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts einlegen, keine Revision zuzulassen. So lange ist das Urteil nicht rechtskräftig. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung