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Ernährung

Mehr Schutz für Kinder vor „Junkfood“-Werbung

Bunte Softdrinks oder Figuren zu Süßigkeiten – aus Sicht der Ernährungsministerin sind Kinder oft nicht gut genug vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt. Die Werbewirtschaft reagiert – auch bei Social Media-Werbung von Influencern.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Die neuen Werbebeschränkungen für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmitteln greifen auch für Soziale Medien.

Die neuen Werbebeschränkungen für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmitteln greifen auch für Soziale Medien.

© kerkezz / stock.adobe.com

Berlin. Kinder und junge Jugendliche sollen besser vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) plant dazu neue Verhaltensregeln, die am 1. Juni in Kraft treten sollen. Zuletzt hatte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) immer wieder gefordert, die Verhaltensregeln zu verschärfen. „Denn Werbung darf Kinder nicht dazu verleiten, sich ungesund zu ernähren“, sagte Klöckner am Montag. Auch Ärzte und medizinische Fachgesellschaften hatten in der Vergangenheit immer wieder dafür plädiert, Kindermarketing zu verbieten.

Konkret werde die Altersgrenze über alle bereits bestehenden Regeln hinweg von 12 auf 14 Jahre erweitert, sagte ZAW-Hauptgeschäftsführer Bernd Nauen. So darf Lebensmittelwerbung für Kinder und junge Jugendliche unter 14 Jahren weder direkte Aufforderungen zum Kauf noch zum Konsum enthalten. Klöckner bezeichnete die Anhebung der Altersgrenze als überfällig. „Kinder werden jetzt deutlich besser geschützt.“

Kritik der Diabetes-Gesellschaft

Der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) geht das nicht weit genug. „Freiwillige Werbeeinschränkungen der Lebensmittelindustrie sind gescheitert. Das wird sich auch nicht ändern, wenn das Alter der Zielgruppe auf 14 Jahre ausgeweitet wird“, kommentiert Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnis DANK und Geschäftsführerin der DDG.

Nauen versicherte, außerdem sei nun verboten, gegenüber dieser Altersgruppe positive Ernährungseigenschaften solcher Lebensmittel in der Werbung hervorzuheben, deren übermäßiger Konsum nicht empfohlen werde. Es gehe dabei um Formulierungen wie „unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe“. Der Verzehr kleinerer Mengen im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung wirkt sich aus Sicht der Werbewirtschaft nicht negativ auf die Gesundheit aus. „Ein Snack bleibt ein Snack“, so Nauen.

Die Regeln beziehen sich nach ZAW-Angaben nach wie vor nicht nur auf klassische Werbung im Fernsehen oder Radio, sondern gelten auch in den sozialen Netzwerken. Gerade für Plattformen wie Youtube und Instagram haben Verbraucherschützer strengere Regeln gefordert. „Wenn ein Influencer auf Instagram im Auftrag eines Unternehmens Lebensmittel an Unter-14-Jährige bewirbt, hat auch er diese Regeln voll und ganz zu beachten“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Werberats, Katja Heintschel von Heinegg. Anhand sprachlicher oder bildhafter Indikatoren, beispielsweise Comic-Elementen, lasse sich bestimmen, wann sich Werbung an diese Altersgruppe richte.

Regulierung nicht ausgeschlossen

„Wir brauchen weniger Anreize für ungesunde und mehr Anreize für gesunde Ernährung. Nur so können wir die Ursachen für Übergewicht und Adipositas bei Kindern sowie Jugendlichen wirksam bekämpfen. Die DDG und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten (DANK) fordern daher eindringlich ein gesetzliches Werbeverbot für diese ‚ungesunden Spots‘, die sich an Kinder richten – wie es übrigens in anderen Ländern längst Standard ist“, so Bitzer.

Klöckner erwartet nach eigenen Worten, dass die angepassten Verhaltensregeln konsequent angewandt werden. Andernfalls sei seine strengere staatliche Regulierung nicht ausgeschlossen.

Lebensmittelwerbung, die an Kinder gerichtet ist, ist in Deutschland durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt. Dieser wird durch die Verhaltensregeln des Werberats ergänzt. Die Regeln des Werberats werden von der im ZAW vertretenen Werbewirtschaft beschlossen und verabschiedet. (dpa/mu)
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