Gewerbe

Mietvertrag immer mit zwei Unterschriften

Bundesgerichtshof: Eine Laufzeit-Änderung bei Gewerbe-Mietverträgen kann den ganzen Vertrag hinfällig machen, wenn nicht beide Vertragspartner unterschreiben.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Änderungen in einem Gewerbe-Mietvertrag müssen schriftlich vereinbart und von beiden Seiten unterschrieben werden. Andernfalls kann der gesamte schriftliche Mietvertrag hinfällig sein, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervorgeht.

Im Streitfall hatte ein Apotheker Ladenflächen gemietet. Vereinbart war eine feste Mietzeit von Anfang 2006 bis Ende 2015. Nach Insolvenz der Vermieterin verhandelte der Apotheker über Änderungen des Vertrags.

Der Insolvenzverwalter bestätigte schließlich eine Änderung der Laufzeit auf Februar 2012 mit drei Verlängerungsoptionen für jeweils fünf Jahre. Dieser Brief wurde vom Apotheker nicht gegengezeichnet.

Im Zuge der Insolvenz wurde das Gebäude verkauft. Dadurch trat die Erwerberin in den Mietvertrag ein. Dennoch kündigte die Erwerberin den Vertrag bereits zum Jahresende 2008. Dies sei möglich, weil keine wirksame schriftliche Vereinbarung über die Mietdauer bestehe.

Dem ist der BGH nun gefolgt. Ein schriftlicher Gewerbe-Mietvertrag müsse von beiden Parteien unterzeichnet sein. Das sei hier bei den Änderungen aber nicht geschehen; vielmehr seien mündliche Absprachen nur einseitig schriftlich bestätigt worden.

Daher sei die Laufzeitbindung unwirksam und der Vertrag so zu behandeln, als sei er auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Ein solcher Mietvertrag könne aber gekündigt werden. Die Erwerberin habe daher keine festen Laufzeiten, sondern lediglich die Kündigungsfrist beachten müssen. (mwo)

Az.: XII ZR 68/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin