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Hörgeräte

Milliardenklage gegen Kartellamt abgewiesen

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KÖLN. Das Landgericht Köln hat die Milliardenklage eines dänischen Unternehmens wegen eines Fusionsverbots durch das Bundeskartellamt zurückgewiesen.

Die Bundesrepublik müsse keinen Schadenersatz für die rechtswidrige Entscheidung der Kartellbehörde leisten, entschied das Gericht am Dienstag. Das Kartellamt hatte den Verkauf der Hörgerätesparte der dänischen GN Store Nord an die schweizerische Phonak untersagt.

Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof in letzter Instanz als unrechtmäßig auf. Das dänische Unternehmen forderte deshalb vom deutschen Staat Schadenersatz in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen. (dpa)

Az.: 5 O 86/12

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