Schon ab 5 Beschäftigten

Minister Heil will Gründung von Betriebsräten erleichtern

Über ein vereinfachtes Verfahren auch für Kleinbetriebe will Bundesarbeitsminister Heil die Gründung von Betriebsräten fördern. Das könnte bereits größere Praxen und MVZ treffen.

Veröffentlicht:

Düsseldorf. Die Gründung und Wahl von Betriebsräten soll nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erleichtert werden. „Das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll verpflichtend werden“, sagte der SPD-Politiker der „Rheinischen Post“ vom Freitag.

Bisher liegt die gesetzliche Grenze für das vereinfachte Wahlverfahren dem Bericht zufolge bei 50 Mitarbeitern – es sieht eine schnellere, wemoger bürokratische Wahl der Arbeitnehmervertreter vor, als sie in größeren Betrieben vorgeschrieben ist. Auch in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und größeren Arztpraxen könnte so die Gründung von Betriebsräten erleichtert werden.

„Das ist wichtig für mehr Mitbestimmung der Beschäftigten. Denn in Zeiten des digitalen Wandels müssen die Rechte von Beschäftigten gesichert werden“, sagte Heil. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf werde ich im kommenden Jahr vorlegen.“ Zugleich will Heil demnach ein „Initiativrecht von Betriebsräten für Weiterbildung und Qualifizierung“ schaffen. (dpa/ger)

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