PKV

Mitgabe der Altersrückstellungen ein lösbares Problem

Ein PKV-Manager mahnt die Branche, das heikle Thema der Portabilität der Altersrückstellungen bei Altverträgen anzugehen – im Sinne der Kunden und der Krankenversicherer.

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KÖLN. Ein führender privater Krankenversicherer (PKV) macht sich dafür stark, dass die Branche sich endlich an eine ihrer größten Baustellen macht: Sie muss ein tragfähiges Modell für die Mitgabe der Alterungsrückstellungen entwickeln, fordert Dr. Hans Olav Her¢y, im Vorstand der Versicherungsgruppe HUK-Coburg zuständig für die Krankenversicherung.

Seine Hoffnung: Wenn die Branche das Problem der nur eingeschränkten Wechselmöglichkeiten in der Vollversicherung endlich in den Griff bekommt, ist die Politik auch zu Maßnahmen zugunsten der PKV wie einer Absenkung der Versicherungspflichtgrenze bereit.

Die Tatsache, dass Vollversicherte bei einem Wechsel des Anbieters den Verlust ihrer angesparten Alterungsrückstellungen riskieren, ist eine der großen Schwachstellen der PKV. Nur bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, muss der bisherige Versicherer dem Kunden zumindest die Alterungsrückstellungen im Umfang des branchenweiten Basistarifs mitgeben. Beim Rest ist das Geld für den Einzelnen verloren, es verbleibt im Kollektiv.

Das bringt der Branche seit Langem heftige Kritik von Verbraucherschützern und Politikern ein. Auch Her¢y sieht Handlungsbedarf. „Wenn jemand mit seinem Versicherer unzufrieden ist, muss er wechseln können.“ Dabei muss aber eine Voraussetzung erfüllt sein, sagt Her¢y der „Ärzte Zeitung“. „Der Wechsel darf weder das Kollektiv noch den Versicherten schädigen.“

Es ist die vorherrschende Meinung in der PKV, dass ein Herunterbrechen der Alterungsrückstellungen auf den einzelnen Versicherten nicht umsetzbar und deshalb die Mitgabe bei einem Versicherer-Wechsel nicht möglich sei.

Mathematiker Her¢y hält dagegen. Seit Langem werbe er in der Branche dafür, sich des Themas anzunehmen, sagt er. „Das ist unumgänglich im Sinne der Versicherten, aber auch im Sinne der PKV.“ Aus aktuarieller Sicht ist nach seiner Einschätzung die Entwicklung eines solchen Modells jedenfalls keine unlösbare Aufgabe.

Eine Herausforderung sieht er darin, Lösungen für Versicherte zu finden, die als Neukunde bei einem Unternehmen als unversicherbar gelten. „Für solche Fälle könnte es ein branchenweites Ausgleichsverfahren geben“, schlägt er vor. Berücksichtigt werden muss in dem Modell auch der Umgang mit den individuellen Risikozuschlägen von Versicherten.

Entscheidend ist für den HUK-Coburg-Vorstand, dass sich die Branche endlich offensiv mit dem Thema auseinandersetzt und bereit ist, gemeinsam nach einem tragfähigen Modell zu suchen. In einem nächsten Schritt könne dann die konkrete Ausgestaltung folgen. Die Angst, dass ein Modell für die Mitgabe der Alterungsrückstellungen den Unternehmenswechsel innerhalb der PKV anfeuern könnte, hält Her¢y für unbegründet. „Die Portabilität der Rückstellungen in Höhe des Basistarifs seit 2009 hat die Anzahl der PKV-Wechsler nicht explodieren lassen, im Gegenteil.“

Wenn sich die PKV auf ein Konzept einigt, könnte die Politik bereit sein, der Branche auf einem anderen Feld entgegenzukommen, hofft er: Sie könnte den Kreis der Menschen, die sich privat krankenversichern dürfen, durch eine deutliche Absenkung der Versicherungspflichtgrenze erheblich erweitern. Diese liegt in diesem Jahr bei 60.750 Euro. Die Politik hat den Wert in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht und damit den Kreis potenzieller PKV-Kunden sukzessive verkleinert. Nur Beamte und Selbstständige haben unabhängig vom Einkommen Zugang zur PKV.

Als weitere sinnvolle Maßnahme plädiert Her¢y für die Erweiterung des Standardtarifs. Er steht Versicherten offen, die ihre Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, zehn Jahre privat versichert sind und im Alter ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können. Das Leistungsniveau in dem Tarif entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenkassen, die Beiträge sind deutlich günstiger als in dem anderen PKV-Sozialtarif, dem Basistarif.

Um den Standardtarif für alle Kunden mit zehnjähriger Versicherungszeit in der PKV zu öffnen, bräuchte die PKV die Unterstützung des Gesetzgebers. Sie kann zudem aber auch selbst etwas für die Erweiterung tun, sagt Her¢y. So sei es vorstellbar, auch Arbeitslose und Versicherte in Erziehungszeit in den Tarif zu lassen. Zudem sollte es eine Obergrenze für die Beiträge im Standardtarif geben. Finanziert werden könnten solche Maßnahmen durch einen Zuschlag auf den Beitrag aller Vollversicherten, schlägt er vor. (iss)

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