NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik

BERLIN (ble). Der Vorschlag des NAV-Virchowbundes, wonach Hausärzte für die Beratung über sowie das Ausstellen einer Patientenverfügung nach GOÄ bis zu 235,95 Euro berechnen könnten, ist bei der Bundesärztekammer auf entschiedene Ablehnung gestoßen.

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"Eine solche Beratung ist mit ungefähr 40 Euro anzusetzen", widersprach ein Sprecher von Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dem freien Ärzteverband.

Der NAV-Virchowbund hatte den Hausärzten am Freitag empfohlen, für zwei Beratungsgespräche im Umfang von zusammen bis zu 90 Minuten folgende Gebührenziffern geltend zu machen: A 860 (Erhebung einer biografischen Anamnese mit einer Bedingungs- und Funktionsanalyse des bisherigen Krankheitsgeschehens mit schriftlicher Aufzeichnung, bis zu 123,34 Euro); A 849 (Verbale Intervention im Rahmen der umfassenden Beratung, bis zu 30,38 Euro); A 5 (Untersuchung und Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und freien Willensbildung, bis zu 10,72 Euro) - sowie Ziffer A 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung, Aushändigung des Exemplars für den Patienten sowie Archivierung, bis zu 40,23 Euro).

Eine solche IGeL-Leistung "sei sinnvoll, gesetzlich und gesellschaftlich erwünscht", so der NAV.

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