Drogenpolitik

Neue Ampel-Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung

Voraussichtlich am Mittwoch wird der Bundesgesundheitsminister ein ressortabgestimmtes Papier zur THC-Freigabe vorlegen.

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Berlin. Wenige Tage nach Bekanntwerden erster Details zur geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett Eckpunkte dafür vorlegen. Das berichtet die „Rheinische Post“. Aus Regierungskreisen wurde dies der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag bestätigt.

Dem Bericht zufolge handelt es sich um überarbeitete Eckpunkte, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt sind. Die Kabinettsbefassung ist ein Zwischenschritt. Ein konkreter Gesetzentwurf soll erst kommen, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt. An den bisher geplanten Regelungen kann sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zudem noch viel ändern.

Keine Produktwerbung

Dem Bericht der „Rheinischen Post“ zufolge sollen künftig der Erwerb und der Besitz einer Höchstmenge „von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis“ zum Eigenkonsum „unabhängig vom konkreten THC-Gehalt und Herkunft“ straffrei sein. Der Eigenanbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang gestattet werden. Für den Verkauf ab 18 sind „lizenzierte Fachgeschäfte“ und eventuell auch Apotheken vorgesehen.

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Werbung für Cannabisprodukte wird den Plänen zufolge jedoch untersagt. Geprüft werden soll, ob „wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz“ bis zum Alter von 21 Jahren eine THC-Abgabeobergrenze festgelegt wird. (dpa)

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