Gefahrstoffe

Neue Regeln für Praxis und Klinik in Kraft

Die Technische Regel für Gefahrstoffe wurde überarbeitet. Für Praxen ist vor allem der Desinfektionsbereich spannend.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Vor wenigen Tagen ist eine neue Fassung der Technischen Regel 525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" (TRGS) in Kraft getreten.

Wie die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) berichtet, wurde die Handlungshilfe für den betrieblichen Arbeitsschutz dem aktuellen Stand des Gefahrstoffrechts und der Technik angepasst.

So seien neue Erkenntnisse zur Desinfektion oder zur Anwendung von Narkosegasen sowie Infos zu neueren medizinischen Therapieverfahren wie etwa der Laserchirurgie eingearbeitet worden.

Zusätzlich werden in der Neufassung nun alternative Heilverfahren berücksichtigt. Wichtig für Praxischefs ist, dass sie für die Desinfektion laut TRGS 525 eine "schriftliche Betriebsanweisung" zu erstellen haben.

Diese kann aber mit dem Hygiene- und Desinfektionsmittelplan sowie dem Hautschutzplan zusammengefasst werden.Wer die TRGS 525 anwende, könne davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in den entsprechenden Punkten erfüllt, so die BGW. (reh)

Die neue TRGS 525 im Web: http://bit.ly/1tgPlB0

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