Ohne Verträge soll kein Geld an Zuweiser fließen

BERLIN (ava). In der Debatte um illegale Zuweiserprämien von Kliniken an Ärzte haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenhausgesellschaft (DKG) jetzt auf gemeinsame Hinweise geeinigt: Fazit: Die Krankenhäuser müssen die Niedergelassenen per Vertrag mit einer Behandlung beauftragen. Nur dann darf Geld fließen.

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Ohne Vertrag und unter der Hand geht nichts.

Ohne Vertrag und unter der Hand geht nichts.

© Foto: Natalia Demidchick www.fotolia.de

Grundsätzlich, so heißt es in einem Rundschreiben der beiden Verbände an alle Krankenhausgesellschaften und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), ist die prä- und postoperative Behandlung durch einen Vertragsarzt über die KV aus der Gesamtvergütung abzurechnen - im Rahmen der Sicherstellung.

Ausschließlich auf der Basis von Konsiliarverträgen können in engen Grenzen vor- oder nachstationäre Behandlungen von Vertragsärzten den Krankenhäusern in Rechnung gestellt werden. "Diese Vereinbarungen dürfen nicht dazu genutzt werden, übliche vertragsärztliche Nachsorgeleistungen in nachstationäre Leistungen im Sinne des Gesetzes umzuetikettieren", so KBV und DKG.

Am vergangenen Freitag hatten Bundesärztekammer, KBV und DKG die Einrichtung von Clearingstellen angekündigt. Dort sollen Vertragspartner ihre Vereinbarungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte gefordert, dass jedes Krankenhaus erklären müsse, sich an derartigen Praktiken nicht zu beteiligen. Clearingstellen einzurichten reiche nicht aus.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte räumen mehrere Kanäle zur Bereicherung ein Montgomery nimmt Ärzteschaft in Schutz KBV will hart gegen Prämien vorgehen "Ein unfassbarer Skandal" Zusammenarbeit in der rechtlichen Grauzone: Im Zweifel haben die Richter das letzte Wort Honorare an Zuweiser - was ist erlaubt, was nicht? Lesen Sie dazu auch die Kommentare: Kein gutes Bild in der Öffentlichkeit Verlogene Debatte um Zuweiser

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