Förderung der Weiterbildung

Pädiater schielen auf die Allgemeinmedizin

Damit der Nachwuchs nicht ausbleibt, will der Berufsverband der Pädiater, dass die ambulante Weiterbildung finanziell gefördert wird - wie bei angehenden Hausärzten auch. Thüringen hat vorgemacht, wie es geht.

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WEIMAR. Vier "Kernforderungen" hat der Berufsverband der Kinder.- und Jugendärzte (BVKJ) an die neue Bundesregierung gerichtet. Diese sollen der Garant dafür sein, in den nächsten vier Jahren eine "bedarfsgerechte kinder- und jugendärztliche Versorgung" sicherzustellen.

Voraussetzung sei es hierfür insbesondere, die Weiterbildung der Kinder- und Jugendärzte nicht nur in der Klinik, sondern auch in der Praxis zu etablieren, erklärte BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann beim 20. Kongress für Jugendmedizin in Weimar.

Dies könne nur durch finanzielle Förderung der Niedergelassenen wie in der Allgemeinmedizin ermöglicht werden. Thüringen sei hier auf einem guten Weg, berichte Dr. Monika Niehaus, BVKJ-Pressesprecherin in Thüringen.

Seit 2012 würden dort Pädiater gefördert, wenn sie einen Weiterbildungsassistenten in der Praxis beschäftigen. Im Jahr 2012 nahmen bereits 24 pädiatrische Praxisinhaber dieses Angebot an. 2013 hat sich die Zahl der Kinder- und Jugendarztpraxen fast verdoppelt (41).

Weichenstellung im Süden

Thüringen, so Niehaus, sei damit bei der pädiatrischen Weiterbildung in der Praxis in eine "Vorreiterrolle" geschlüpft, die auch Vorbild für andere Bundesländer sein müsse.

Wichtig ist es aus Sicht des BVKJ zudem, die haus- und fachärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen auch im Rahmen von Selektivverträgen nach Paragraf 73 SGB V auszubauen.

Hier seien in Bayern mit der Ausweitung der Leistungspalette des pädiatriezentrierten Versorgungsvertrags (PzV) ermutigende Weichenstellungen in Gang gekommen. Hartmann forderte alle Kassen auf, auch in anderen Bundesländern ähnliche Verträge mit den Pädiatern abzuschließen.

Gesundheitspolitiker forderte der BVKJ auf, ein Nationales Impfkonzept zu verabschieden. Nach Ansicht von Hartmann sollten künftig Kinder nur noch dann in öffentlich finanzierte Gemeinschaftseinrichtungen aufgenommen werden, wenn sie einen vollständigen Impfschutz nachweisen können.

Von der Selbstverwaltung wünscht sich der Verband, eine einheitliche KV-Landschaft zu erhalten und eine Zersplitterung in eine Haus- und Facharzt-KV zu verhindern. (ras)

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