Praxis-EDV: Update-Fehler sind Sache des Anbieters

STUTTGART (maw). Treten bei der Verordnung von Medikamenten in der Praxis-EDV Software-Fehler auf, so liegen diese ausschließlich in der Verantwortung des EDV-Anbieters. Darauf weist die KV Baden-Württemberg (KVBW) hin.

Veröffentlicht:

Wie berichtet, gelten seit Monatsanfang neue gesetzliche Vorschriften für die Verordnungssoftware. Damit soll laut KVBW eine werbe- und manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleistet werden.

Darüber hinaus soll die Software die Ärzte vor Regressen schützen. Die Anforderungen an die Softwarehäuser wurden gemeinsam von der KBV und dem Spitzenverband der Krankenkassen festgelegt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tausch der TI-Komponenten

E-Arztausweise: Chaos beim Kartentausch? Die Frist für Praxen läuft!

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ob mit Smartphone, Zeitschrift oder Kreuzworträtsel

Langes Sitzen auf dem Klo erhöht wohl das Risiko für Hämorrhoiden

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie