Kostenerstattung

Raucherentwöhnung auf Kasse vor dem Verfassungsgericht

Der Kampf um die Erstattungsfähigkeit von Raucherentwöhnung geht in die nächste Runde. Nun zieht eine Kassenpatientin vor das Bundesverfassungsgericht.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Nikotinpflaster oder -kaugummi – die Krankenkassen bezahlen solche Präparate zur Raucherentwöhnung nicht.

Nikotinpflaster oder -kaugummi – die Krankenkassen bezahlen solche Präparate zur Raucherentwöhnung nicht.

© Stockbyte / Photos.com plus

Eckernförde. Eine Patientin aus Schleswig-Holstein hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe eingereicht, nachdem das Bundessozialgericht ihre Klage auf Kostenerstattung einer Raucherentwöhnung durch ihre Krankenkasse abschlägig beschieden hatte.

Die Patientin begründet ihre Verfassungsbeschwerde unter anderem mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und mit dem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Beistand erhält die Klägerin von der Deutschen Gesellschaft für Nikotin- und Tabakforschung, in der auch Allgemeinmediziner Dr. Ulf Ratje aus Eckernförde aktiv ist. Er setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass süchtigen Rauchern unter seinen Patienten eine Therapie auf Kasse ermöglicht wird.

2 Millonen Menschen in Deutschland sind seit Ausschluss der Kostenerstattung für Medikamente zur Raucherentwöhnung 2004 an den Folgen des Rauchens gestorben, sagt Allgemeinmediziner Dr. Ulf Ratje aus Eckernförde.

Ratje verweist auf die tödlichen Folgen des Nikotinkonsums. „Seit Ausschluss der Kostenerstattung für Medikamente zur Raucherentwöhnung im Paragrafen 34 SGB V zum ersten Januar 2004 sind rund zwei Millionen Menschen in Deutschland vorzeitig an den Folgen des Rauchens verstorben“, so der Allgemeinarzt.

Lebensqualität im Vordergrund?

Begründet wird der Erstattungs-Ausschluss mit dem Argument, bei der Anwendung der Medikamente zur Raucherentwöhnung stehe die Lebensqualität im Vordergrund. „Diese Begründung ist medizinisch-wissenschaftlich widerlegt“, so Ratje.

Er betont, dass die entsprechenden Medikamente ausschließlich zur Entwöhnung dienen und nur eingesetzt werden, nachdem zuvor eine Nikotinabhängigkeit diagnostiziert wurde.

Entzugssymptome mildern

Der Einsatz der Entwöhnungspräparate sei vor allem dazu gedacht, Entzugssymptome im Rahmen eines Abstinenzversuchs zu dämpfen, so Ratje weiter.

Das Bundessozialgericht hatte bei seiner Klageabweisung unter anderem angeführt, dass eine Raucherentwöhnung auch durch nichtmedikamentöse Maßnahmen erfolgen könnte. Ratje verweist dagegen auf Studien, wonach die Wirksamkeit medikamentöser Nikotinersatztherapien belegt sei.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Das könnte Sie auch interessieren
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Ein Kerngedanke von Vision Zero ist, die Zahl der vermeidbaren krebsbedingten Todesfälle immer weiter zu senken und idealerweise gegen Null zu bringen.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Vision Zero in der Onkologie – fangen wir an

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Der Kampf gegen HP-Viren ist ein Schwerpunkt der Initiative Vision Zero.

© Pornpak Khunatorn / Getty Images / iStock

Welt-HPV-Tag

Krebs verhindern: Jugend gegen HPV impfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

Anreiz mit falscher Wirkung

Hausärzteverband: „Praxen werden geflutet mit unnötigen Arztbesuchen“

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen