Nebentätigkeit

Rechnungshof rügt Rechtsmedizinische Institute

Ob Obduktion, toxikologische Untersuchung oder Gutachten: Dass die Untersuchungsleistungen der Institute für Rechtsmedizin an den bayerischen Unis meist in Nebentätigkeit erbracht werden, stößt den Rechnungsprüfern sauer auf. Sie mahnen: Hier wird viel Geld verschenkt.

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Eine Obduktion sollte in den Instituten der Rechtsmedizin an den bayerischen Unis künftig nicht mehr als Nebentätigkeit erbracht werden, fordert der Rechnungshof.

Eine Obduktion sollte in den Instituten der Rechtsmedizin an den bayerischen Unis künftig nicht mehr als Nebentätigkeit erbracht werden, fordert der Rechnungshof.

© Rene Kampfer / Panthermedia.net

MÜNCHEN (sto). Bisher werden fast alle Untersuchungsleistungen der drei Institute für Rechtsmedizin an den Unis München, Würzburg und Erlangen in Nebentätigkeit erbracht und privat liquidiert.

Das hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem Jahresbericht 2012 kritisiert. Nach Angaben des ORH verzichten die Unis deshalb auf "erhebliche Einnahmen".

Die Untersuchungsleistungen der Institute werden überwiegend im Auftrag von Justiz und Polizei erbracht. Dazu gehören unter anderem Obduktionen, molekularbiologische Untersuchungen etwa zur Spurenanalyse oder auch toxikologische Untersuchungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Gutachten.

In München lagen die Gesamteinnahmen des Rechtsmedizinischen Instituts 2009 bei rund 6,3 Millionen Euro, in Erlangen bei rund 2,9 Millionen Euro, in Würzburg bei knapp einer Million Euro.

In München und Erlangen wurden laut ORH 98,7 bzw. 99,8 Prozent der Gesamteinnahmen aus Nebentätigkeit erzielt.

Künftig als Dienstaufgabe anführen

Die Nutzungsentgelte für die Inanspruchnahme von Räumen und Mitarbeitern lagen in München 2009 bei 463.000 Euro und in Erlangen bei 249.000 Euro.

Anders die Situation in Würzburg: Dort hatte die Uni 2009 im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Institutsvorstands alle Tätigkeiten des Institutsleiters zur Dienstaufgabe erklärt.

Das Liquidationsrecht liegt seitdem bei der Uni, und der Institutsleiter erhält eine leistungsorientierte Vergütung, die sich aus einem Festgehalt und einem prozentualen Anteil an den Einnahmen zusammensetzt.

77,7 Prozent der Einnahmen gehen an die Uni, so dass das Institut seine Ausgaben decken kann. Das Nutzungsentgelt wurde 2009 auf 50.000 Euro festgesetzt.

Eine analoge Umstellung hatte der ORH in seinem Tätigkeitsbericht auch für die beiden anderen Uni-Institute vorgeschlagen.

Rechtsmedizinische Untersuchungen für Justiz und Polizei sollten künftig nicht mehr als Nebentätigkeit, sondern als Dienstaufgabe ausgeführt werden, forderte der ORH.

Der Bayerische Landtag hat diese Empfehlung inzwischen aufgegriffen, allerdings mit der Einschränkung "soweit dem nicht bestehende Berufungszusagen entgegenstehen". Außerdem fordert der Landtag kostendeckende Nutzungsentgelte.

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