Rede-Zeitlimit für Wohnungsbesitzer

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KOBLENZ (dpa). Der befürchtete Redeschwall eines Wohnungsbesitzers auf einer Eigentümerversammlung darf durchaus zeitlich beschränkt werden. Das hat das Amtsgericht Koblenz in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil entschieden.

Nach Auffassung der Amtsrichter gilt diese Regelung auf jeden Fall immer dann, wenn den Veranstaltern "überlange Sitzungen" zu drohen scheinen. Das Gericht bestätigte mit seinem Urteil die Rechtmäßigkeit einer Redeordnung für eine Eigentümerversammlung.

Az.: 133 C 3201/09

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