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Ärztemangel

Rheinland-Pfalz fördert Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin

Die Landesregierung stellt 336.000 Euro bereit, um fünf zusätzliche Förderstellen in diesem und im nächsten Jahr zu finanzieren.

Veröffentlicht:

Mainz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt die ambulante Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin mit 336.000 Euro. Mit dem Geld können in diesem und im nächsten Jahr je fünf weitere Förderstellen in Kinder- und Jugendarztpraxen finanziert werden. Der Zuschuss des Landes entspricht dabei dem hälftigen Finanzierungsanteil der Krankenkassen an der gesetzlichen Förderung. Deren rheinland-pfälzisches Kontigent sei aufgrund der großen Nachfrage bereits ausgeschöpft gewesen, heißt es aus dem Ministerium. Praxen, die sich für die Förderung interessieren, können ab sofort Anträge bei der KV Rheinland-Pfalz stellen.

Die Zahl der Förderstellen für Fachärztinnen und Fachärzte außerhalb der Allgemeinmedizin sind auf bundesweit 2.000 beschränkt. Auf Rheinland-Pfalz entfallen laut gemeinsamer Mitteilung von Landesgesundheitsministerium und KV 98,6 Stellen für das Jahr 2024. Die Förderung für diese Stellen sei bereits seit Anfang des Jahres ausgeschöpft gewesen.

Weiterbildende Praxen, die nicht von der Förderung nach Paragraf 75a SGBV profitieren können, unterstützt die KV Rheinland-Pfalz bereits seit 2018 zusätzlich mittels einer eigenen Richtlinie. Das Geld vom Land soll nun dazu verwendet werden, die neu beginnenden Weiterbildungen in der Kinder- und Jugendmedizin über die Förderung der KV-Richtlinie hinaus auf die volle Förderhöhe von 5.400 Euro aufzustocken. Die geförderten Stellen können laut KV auch von mehreren Personen in Teilzeit besetzt werden.

Die Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin sei ein Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Gesundheitspolitik, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). So sei auch eine Landkinderarzt-Quote in Vorbereitung. Das Landeskabinett hatte im April beschlossen, dass drei Prozent der Medizinstudienplätze nach dem Vorbild der Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine fachärztliche Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin sowie auf eine ambulante ärztliche Tätigkeit in diesem Bereich im ländlichen Raum festlegen.

Die KV Rheinland-Pfalz habe bei der Verteilung der gesetzlichen Förderstellen schon jetzt eine gewisse Priorität auf die Kinder- und Jugendmedizin gelegt, indem sie diese von den neu eingeführten Höchstgrenzen für die einzelnen Arztgruppen innerhalb des Kontingents ausgenommen habe. „Denn gerade in diesem Fachgebiet besteht schon jetzt ein akuter Mangel an Ärztinnen und Ärzten. Durch die Landeszuwendung haben wir zusätzlich finanziellen Spielraum, um noch mehr freie Stellen für die Kinder- und Jugendmedizin in voller Höhe der Förderung bereitzustellen“, so KV-Vize Dr. Andreas Bartels. Die ergänzende Förderung werde helfen, mehr junge Kolleginnen und Kollegen für die Arbeit in den Praxen zu begeistern und für die wohnortnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz zu gewinnen, so Bartels. (chb)

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