Richter: Keine "Spitzenmedizin um jeden Preis"

Ein spezielles MRT für 1500 Euro hatte der Krebspatient in den Niederlanden machen lassen. Die Kasse wollte dafür nicht zahlen. Das sah das Hessische Landessozialgericht genauso - auch wenn die Methode die Gesundheit des Patienten erhalte.

Veröffentlicht:
Kassen müssen nicht jede Spezialbehandlung bezahlen, hat das Hessische Landessozialgericht geurteilt.

Kassen müssen nicht jede Spezialbehandlung bezahlen, hat das Hessische Landessozialgericht geurteilt.

© Gina Sanders / fotolia.com

DARMSTADT (dpa/maw). Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben keinen Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis". Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor.

Danach müssen die Kassen die Kosten für eine spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht übernehmen. Sie müssen nur für die im Leistungskatalog aufgeführte Behandlung bezahlen.

Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Krankheiten - wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen. Damit wies das Gericht die Klage eines Krebspatienten ab.

Die Kasse des 74-Jährigen hatte sich geweigert, für eine USPIO-MRT aufzukommen, die offenbar nur in den Niederlanden angeboten wurde.

Bei der fraglichen Diagnosemethode können mittels winziger Eisenpartikel selbst kleine Lymphknoten-Metastasen identifiziert werden.

Die Kasse des Mannes lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von 1500 Euro jedoch mit dem Argument ab, dass die Untersuchung keine Vertragsleistung sei. Dagegen klagte der Mann.

Nach seiner Darstellung wurde mit dem Verfahren eine Operation vermieden, die vermutlich zu Inkontinenz und Impotenz geführt hätte.

Die Richter gaben aber in beiden Instanzen der Krankenversicherung Recht. Die Kassen müssten nicht alles finanzieren, was verfügbar sei, um die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Es bestehe kein Anspruch auf "Spitzenmedizin um jeden Preis", befanden sie.

Da es für Behandlung und Diagnostik von Prostatakrebs zumutbare Alternativen gebe, die den allgemeinen Standards entsprächen, könne sich der Mann auch nicht darauf berufen, dass seine Grundrechte verletzt seien.

Az.: L 1 KR 298/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: PROpel-Studie: radiologisches progressionsfreies Überleben (primärer Endpunkt), gemäß Beurteilung durch Prüfärztinnen und -ärzte

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziet nach [2]

Metastasiertes kastrationsresistentes Prostatakarzinom

Olaparib plus Abirateron in der Praxis

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg, und der MSD Sharp und Dohme GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!