Rundfunkgebühren: Neue Runde, neues System?
HAMBURG (all/dpa). Am 2. Mai soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären, ob die geltende Rundfunk- und TV-Gebühr verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Für Radios oder Internet-PC, für die auch niedergelassene Ärzte neuerdings zahlen müssen, werden im Monat 5,52 Euro fällig. Für Fernseher müssen 17,03 Euro gezahlt werden.