Neuer Tarifvertrag

SRH und ver.di vereinbaren Lohnerhöhung für Klinikbelegschaft

Beschäftigte und Auszubildende der SRH-Akutkliniken bekommen fünf Prozent mehr Geld ab Juli dieses Jahres und noch mal fünf Prozent ab Juli 2024. Dazu wird ein Inflationsausgleich gezahlt.

Veröffentlicht:

Heidelberg. Die SRH-Gruppe und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für Angestellte und Auszubildende der Akutkliniken des Konzerns geeinigt.

Die wichtigsten Punkte laut Unternehmensmitteilung vom Freitag:

  • Die Löhne werden um 5,0 Prozent zum 01. Juli dieses Jahres sowie weitere 5,0 Prozent zum 01. Juli 2024 erhöht, mindestens aber um jeweils 150 Euro.
  • Darüber hinaus werden bis Ende 2024 pro Kopf insgesamt 1.500 Euro Inflationsausgleich gezahlt.
  • Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ab 2024 gestuft bis zu vier Tage zusätzlichen Jahresurlaub.
  • Die Ausbildungsvergütung wird in zwei Stufen um jeweils 100 Euro erhöht. Zudem, erhalten Auszubildende 500 Euro Inflationsausgleich, die in zwei Tranchen ausgezahlt werden.

„Die Gespräche mit ver.di waren kompliziert und lange Zeit von wenig Kompromissbereitschaft geprägt. Umso mehr freut es uns, dass wir uns nun auf eine Lösung haben verständigen können“, kommentiert Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereiches der SRH, den Abschluss.

Man habe ein „ausgewogenes Ergebnis unter Berücksichtigung der angespannten Arbeitsmarktlage und der generellen wirtschaftlichen Situation im Gesundheitswesen“ erreicht.

Die in Stiftungsbesitz befindliche SRH-Gruppe betreibt Kliniken und Bildungseinrichtungen. 2021 erwirtschaftete das Unternehmen mit fast 17.000 Mitarbeitern rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz.

(cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Entlassmanagement

Wenn die Klinik Faxe in die Praxis schickt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse