Sagrotan nicht offiziell die "Nr. 1 für Ärzte"

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BERLIN (mwo). Das Desinfektionsmittel Sagrotan darf nicht mehr als "Die Nr. 1 für Ärzte" beworben werden. Das entschied das Landgericht Berlin. Die Werbung geht auf eine Umfrage unter Ärzten zurück.

Danach soll Sagrotan Marktführer in privaten Arzthaushalten sein. Die Werbung suggeriere aber, Sagrotan sei auch beruflich "die Nr. 1 für Ärzte", befand das Landgericht. Als unlauter verwarf es auch die Aussage, das Biozid-Produkt sei besonders geeignet auch für Kinderstühle und andere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Az.: 96 O 84/10

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