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Landgericht Bonn

Schadenersatz für Schludrigkeit

Das Landgericht Bonn spricht einem Patienten Schadenersatz zu. Grund: Ihm wurde ein Tumorbefund nicht übermittelt.

Veröffentlicht:

BONN. 55.000 Euro Schadenersatz muss eine Bonner Dermatologenpraxis zahlen, weil sie einem Patienten nicht den Befund über einen malignen Tumoren mitgeteilt hat.

Auf diesen Vergleich hätten sich die Familie des verstorbenen Patienten und die beiden verantwortlichen Ärzte vor dem Bonner Landgericht geeinigt, berichtete ein Gerichtssprecher in der vergangenen Woche.

Dem Patienten war im Jahre 2008 ein auffälliges Muttermal an der Schulter entfernt worden. Aus dem Labor kam später der alarmierenden Befund, dass es sich um einen bösartigen Tumor handelte. Diesen Befund hatten die Dermatologen dem betroffenen Patienten nicht weitergegeben.

Vier Jahre später entdeckten Mediziner bei einer Notoperation weitere Tumoren in Lunge und Dünndarm. Weitere zwei Monate später sei der Patient dann im Alter von 59 Jahren gestorben.

Die Arztpraxis hafte fraglos wegen eines groben Behandlungsfehlers, urteilten die Bonner Richter. Es sei Sache der Ärzte, bei so einem gravierenden Befund den Patienten einzubestellen und mit ihm alles Weitere zu besprechen. Die Krebserkrankung wäre anders verlaufen, wenn frühzeitig medizinische Maßnahmen ergriffen worden wären, so die Richter. (dpa)

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