Berliner MVZ

Schieflage nach BSG-Urteil

Regelrecht überfahren hat das Bundessozialgericht mit seiner Drei-Jahres-Entscheidung die Gründer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Über Nacht wurden Businesspläne zur Makulatur. Welche Folgen das BSG-Urteil hat, zeigt ein Beispiel aus Berlin-Hellersdorf.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Das Bundessozialgericht hat Expansionsplänen von MVZ mittels Arztsitzübernahme nach Anstellung einen kräftigen Dämpfer verpasst.

Das Bundessozialgericht hat Expansionsplänen von MVZ mittels Arztsitzübernahme nach Anstellung einen kräftigen Dämpfer verpasst.

© Swen Pförtner / dpa

BERLIN. Am 16. April hatte Holger Schulz, Geschäftsführer der Klinik "Helle Mitte", noch allen Grund zum Feiern. Die Verträge für das neue MVZ Radiologie in der Mehrower Allee in Berlin-Hellersdorf waren endlich unterschrieben.

Zwei Ärztinnen hatten ihre Praxisanteile nebst Vertragsarztsitzen an das MVZ verkauft, um dort für weitere fünf Jahre als Angestellte zu arbeiten.

Nach sechs Monaten plante Schulz, wie es bis dahin in Berlin geübte Praxis war, jeweils eine halbe Stelle der beiden Ärztinnen nachzubesetzen, um somit auf einer ganzen Stelle eine Kollegin mit MRT-Genehmigung beschäftigen zu können.

So sollte es nach den ursprünglichen Plänen jetzt ab Oktober laufen. Dass das MRT in dem Medizinischen Versorgungszentrum bald ausgelastet werden könnte, darauf basierten natürlich die ganzen Kalkulationen, Refinanzierungspläne und die Kaufpreise für die Vertragsarztsitze, "das haben wir mit eingepreist", resümiert Schulz, der auch Geschäftsführer des MVZ Radiologie ist.

Mindestens noch drei Jahre

Am 4. Mai war plötzlich alles anders: Das Bundessozialgericht urteilte, dass Vertragsärzte, die ihren Sitz an ein MVZ verkaufen und sich dort anstellen lassen, die Absicht haben müssen, mindestens noch drei Jahre in dem MVZ zu arbeiten.

Eine Nachbesetzung des eingebrachten Kassensitzes nach nur sechs Monaten ist damit nicht mehr möglich. Das Bundessozialgericht erlaubt außerdem nur eine jährliche Reduzierung der Angestelltentätigkeit um maximal ein Viertel.

Für Holger Schulz ist das BSG-Urteil eine Katastrophe, es habe das MVZ in der Mehrower Allee in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. In dem Zentrum hat er nun eine MRT-Ärztin angestellt, die so schnell wie geplant keinen Kassensitz bekommen wird.

Dadurch kann auch der Tomograf nicht genutzt, können keine MRT-Leistungen erbracht werden. Ungefähr 10.000 Euro koste das alles monatlich, so Schulz. "Das sind Vorhaltekosten, die keinen Sinn haben. Und es macht die Versorgung der Patienten nicht besser."

"Es regt mich auf"

Die Aussicht, nach einem Jahr zwei Viertel Stellen nachbesetzen zu können, tröstet Schulz nicht. "Das hilft uns nicht weiter", denn geplant war ja, nach sechs Monaten der MRT-Ärztin eine ganze Stelle geben zu können.

Schulz findet das Urteil des Bundessozialgerichts unfair. "Es regt mich auf, dass ohne eine Übergangsregelung meine unternehmerische Freiheit eingeschränkt wird." Das Gericht greife in Entscheidungen ein, die schon vor der dem Urteil getroffen wurden.

Anpassungsmöglichkeiten gebe es für MVZ in Gründung wie das in Hellersdorf nicht. "Ich fordere deshalb eine Übergangsfrist", sagt der Klinikgeschäftsführer, der angesichts der neuen Rechtslage zugibt, ziemlich ratlos zu sein.

Einen winzigen Fünkchen Hoffnung hat er noch, einen Wink zu bekommen, wie er das MVZ aus der vertrackten Situation wieder herausbringen kann: In ein paar Wochen will Schulz trotz BSG-Urteil und auch vor Ablauf der früher üblichen Sechs-Monats-Frist einen Antrag beim Zulassungsausschuss auf Nachbesetzung stellen.

"Ich will einen Verwaltungsakt und ich will eine schriftliche Mitteilung, wie ich weiter verfahren kann." Spätere Klagen hält Holger Schulz nicht für ausgeschlossen.

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