Schreibfehler in der Steuererklärung sind nachträglich korrigierbar

Der Fiskus muss Schreibfehler nachträglich anerkennen - selbst wenn die Einspruchsfrist vorbei ist.

Veröffentlicht:
Schreibfehler in der Steuererklärung sind nachträglich korrigierbar

© Foto: G. Sanderswww.fotolia.de

STUTTGART (mwo). Schreibfehler in einer Steuererklärung können auch noch nach Ablauf der Einspruchsfrist korrigiert werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fehler aus den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen ersichtlich war, urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart.

Im Streitfall bezog ein technischer Angestellter nach einem Bandscheibenvorfall eine Berufsunfähigkeitsrente. In der gemeinsamen Steuererklärung trug seine Frau versehentlich ein falsches Geburtsdatum ein und machte so ihren Mann acht Jahre jünger.

Aus der vermeintlich längeren Laufzeit der Rente errechnete das Finanzamt einen höheren Ertragsanteil und somit auch eine höhere Steuer. Die falsche Berechnung behielt die Behörde über Jahre bei.

Nach dem Stuttgarter Urteil muss das Finanzamt die letzten drei rechtskräftigen Bescheide korrigieren, weil sie "offenbar unrichtig" seien. Schließlich habe das richtige Geburtsdatum sowohl auf der Lohnsteuerkarte wie auch auf den eingereichten Rentenbescheiden gestanden. Den Widerspruch hätte der Sachbearbeiter bemerken können und müssen.

Az.: 6 K 150/06

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt