Hintergrund

Selektivverträge sind bei Ärzten im Trend

Ärzte wünschen sich laut einer Umfrage verschiedene Versorgungssysteme. Wichtig ist ihnen dabei, dass Hausarztverträge und Programme zur besonderen ambulanten Versorgung regional ausgehandelt werden. Das Monopol der KVen hat ausgedient.

Kerstin MitternachtVon Kerstin Mitternacht Veröffentlicht:

Ein Streitpunkt im Gesundheitssystem sind die Selektivverträge. Die Kassenärztlichen Vereinigungen fürchten um die einheitliche flächendeckende Versorgung und sehen sich als Verlierer beim Wettbewerb zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen: Sie sind zum Beispiel trotz bereinigtem Gesamtbudget weiter für den Bereitschaftsdienst zuständig.

Aber auch die Regierung will den Paragrafen 73b SGB V schon wieder ändern. Während zum Teil noch diskutiert wird, zeichnet sich jedoch bei den Ärzten ab, dass diese sich durchaus verschiedene Versorgungssysteme wünschen. Zwei Drittel der Ärzte sind der Ansicht, dass Selektivverträge die Versorgungssituation der Patienten verbessern.

Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage zum Nutzen und zur Ausgestaltung von Selektivverträgen. Das Meinungsforschungsinstitut Psychonomics hat dazu im Auftrag von Janssen-Cilag rund 370 niedergelassene und klinisch tätige Ärzten in einem Online-Interview befragt.

Von den befragten Ärzten hat etwa die Hälfte bereits Erfahrungen mit Selektivverträgen. Unter den niedergelassenen Haus- und Kinderärzten sind es sogar 60 Prozent. Bei den Fachärzten und in Kliniken tätige Ärzte ist es nur etwa ein Drittel, die eigene Erfahrungen haben.

Dabei fällt auf, dass Ärzte, die bereits Erfahrungen haben, eine positivere Einstellung zu den Verträgen haben. Mehr als die Hälfte der Ärzte ohne eigene Erfahrungen haben eher eine ablehnende Haltung. Dabei liegen die Vorteile der Verträge für die Ärzte auf der Hand: eine planbare Vergütung und mehr Honorar.

Regionale Verträge werden von Ärzten dabei stärker befürwortet als bundesweite einheitliche Regelungen. Rund 62 Prozent sehen laut Studie die Vorteile bei regional zugeschnittenen Selektivverträgen.

Gesetzliche Grundlagen der Selektivverträge

Paragraf 73 b:
Paragraf 73 c:
Paragraf 140 a:

Als wichtigste Akteure bei den Verhandlungen zu Selektivverträgen nennen Ärzte mit 63 Prozent Ärzteverbände. Offenbar ist es Ärzten wichtig, dass die Ärzteschaft selbst eine ausgeprägte Rolle bei der Mitgestaltung der Verträge erhält. Als weiterer Verhandlungspartner nennen die Befragten mit 51 Prozent die Krankenkassen.

Seltener von den Ärzten genannt wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen. Nahezu einmütig lehnen Ärzte eine Beteilung von Arzneimittelherstellern oder Managementgesellschaften ab. Nur etwa fünf Prozent sprechen sich für deren Beteilung an den Verhandlungen aus.

Die Studie zeigt, dass sich die Mehrheit der Ärzte ein Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen wünschen. Das Monopol der KVen hat auf jeden Fall ausgedient.

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