Krankentagegeld

Sieben Versicherer abgemahnt

Veröffentlicht:

KÖLN. Der Bund der Versicherten hat sieben Krankentagegeldversicherer abgemahnt, die in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Klausel verwenden, die der Bundesgerichtshof bereits 2016 für unwirksam erklärt hatte. Um welche Gesellschaften es sich handelt, wollte der Versichertenbund nicht sagen.

Paragraf 4, Absatz 4 der Musterbedingungen für Krankentagegeldpolicen ermöglicht den Versicherungen, die Leistung zu reduzieren, wenn das Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers unter die Höhe des vertraglich zugrunde gelegten Einkommens sinkt – und zwar auch dann, wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist und der Kunde bereits die höheren Prämien für den ursprünglich vereinbarten Satz bezahlt hat. Laut BGH ist diese Klausel intransparent und daher unwirksam (IV ZR 44/15). "Nachdem fast eineinhalb Jahre vergangen sind, verwenden zahlreiche Versicherer die Klausel jedoch weiterhin bei neu abgeschlossenen Verträgen", kritisiert der BdV.

Da nicht alle Anbieter die Abmahnung akzeptiert hätten, würden jetzt rechtliche Schritte geprüft, heißt es. (acg)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Höhere Leistungsausgaben

Die private Krankenversicherung wird 2026 erneut teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Lesetipps
Lachende Gesichter bei den Preisträgern.

© Screenshot Video

Highlights von der Gala

Galenus-Preis und Charity Award: Die Preisverleihung im Video

Preisverleihung 2025.

© Marc-Steffen Unger

Preisträger gekürt

Das sind die Gewinner des Galenus-von-Pergamon-Preises 2025