Praxismanagement

So gehen Hausärzte beruhigt in den Urlaub

Schließung, Vertretung oder Präsenz durch eine Medizinische Fachangestellte? Bevor es in den wohlverdienten Urlaub geht, müssen Praxischefs viele organisatorische Entscheidungen treffen. Eine Checkliste hilft.

Von Bernd W. Alles Veröffentlicht:
Sind es auch nur zwei Wochen: Die Vorbereitung des Praxis-Urlaubes ist eine Managementaufgabe.

Sind es auch nur zwei Wochen: Die Vorbereitung des Praxis-Urlaubes ist eine Managementaufgabe.

© womue/fotolia.com

Sie ist die schönste Zeit - die Urlaubszeit. "Nichts wie weg!", ist der erste Gedanke, der einem auch als Praxischef kommt. Doch halt! Ganz so einfach geht das nicht. Es lauern Tücken für den Arzt als Praxismanager. Da wäre als Erstes die Grundsatzentscheidung, die Praxis zu schließen oder einen Vertreter zu bestellen.

Ein Blick auf die aktuelle RLV-Auslastung ist hilfreich

In Zeiten der Regelleistungsvolumina (RLV) wird aus wirtschaftlicher Sicht ein Praxisvertreter selten einen Sinn haben. Auskunft über die RLV-Auslastung bis zum Zeitpunkt des Urlaubsbeginns gibt jede gute Praxis-EDV. Dann ist nur noch abzuschätzen, ob das noch zur Verfügung stehende Rest-RLV in der nach dem Urlaub noch zur Verfügung stehenden Zeitspanne mit Leistungen erfüllt werden kann.

Hilfreich ist auch ein Umsatzvergleich des aktuellen Urlaubsquartals mit dem des Vorjahres, um eventuell gegensteuern zu können, wenn Umsatzeinbußen drohen.

Bewährt hat sich eigentlich die kollegiale Vertretung durch Fachkollegen in der näheren Umgebung. Dort, wo diese "kollegiale" Vertretung zur Abwerbungszwecken missbraucht wird, sollte der Chef ein klärendes Gespräch mit eben diesen Kollegen führen.

Schließlich sind Urlaubsvertretungsscheine - von der hälftigen Versichertenpauschale und der Nichtansetzung der Chronikerziffer einmal abgesehen - gute "Verdünnerscheine" und werden sich gegebenenfalls in einem erhöhten RLV im entsprechenden Quartal des Folgejahres auszahlen.

Hat man aber die Possen der nicht einsichtigen Mitbewerber satt, kann eine Urlaubsvertretung in der eigenen Praxis durchaus erwägenswert sein.

Aber auch eine kleine Lösung ist denkbar: Die Notbesetzung mit einer Medizinischen Fachangestellten (MFA), die Präsenz zeigt und zum Beispiel schon Termine für die Zeit nach dem Urlaub vergeben kann. Und vielleicht für die Patienten Termine beim Vertreter vereinbart.

Heimarbeitsplatz für eine MFA ist auch eine Lösung

Dank der Kommunikationstechnik - eine Rufumleitung genügt - ist da auch ein Arbeiten von zu Hause aus denkbar, wenn es nur um die Terminvergaben und sonstige Praxisinformationen geht. Erlaubt es die Technik, einen Laptop als "Heimarbeitsplatz" mitzunehmen, kann die MFA im Bedarfsfall per Datenfernübertragung Kontakt mit dem Praxis-Server herstellen.

Ist das Grundsätzliche geregelt, tritt die Urlaubs-Checkliste in Kraft:

  • Rechtzeitige Urlaubsankündigung inklusive Angabe der Regelung der Vertretung durch Aushang in der Praxis und Veröffentlichung in Printmedien. Falls vorhanden, die Praxis-Website nicht vergessen!
  • Anrufbeantworter besprechen: Hier ist zu überlegen, ob man potenziellen Einbrechern das Leben nicht besonders einfach macht, wenn der Zweck der Praxisschließung (Urlaub) und die genaue Dauer auf dem Automaten hinterlassen wird.
  • Die Sicherung der Praxisdaten auf einem sicheren externen Medium, wie einer externen Festplatte oder DVD sowie die brand- und diebstahlsichere Lagerung sind ein Muss.
  • Alarmanlage scharf stellen und Nachbarn für den Alarmfall instruieren.
  • Postboten sagen, wo die Post während des Urlaubs hinterlegt werden soll. Auch den Abholdienst des Fremdlabors entsprechend informieren.
Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxismarketing

So entwickeln Sie das Leitbild für Ihre Praxis

Glosse

Die Duftmarke: O tempora, o mores!

Kommentare
Rudolf Egeler 16.06.201113:40 Uhr

MFA-Arbeit während Praxisurlaub

Leider musste ich während meiner Praxiszeit oft festzstellen, dass diverse
Ärzte am Ort während ihrer Abwesenheit ( Urlaub,Fortbildung) die Angestell
ten nicht nur zur Organisation,Terminvergabe o.ä. in derPraxis zurücklie- ßen: Da wurden Rezepte ( wohl blanko unterschriebene)u.Überweisungen ausgestellt, ja teilweise sogar Behandlungen vorgenommen.Keine KV hat sich dafür interessiert. Die MFAs erzählten solche Vorgänge auch noch vol - ler Stolz weiter!

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?

„ÄrzteTag“-Podcast

GKV in der Krise – warum ist das Klassenzimmer die Lösung, DAK-Chef Storm und BVKJ-Präsident Hubmann?

Lesetipps
Nahaufnahme wie eine Kind ein orales Medikament einnimmt.

© Ermolaev Alexandr / stock.adobe.com

Häufiges Problem bei Kindern

Nach Medikamentengabe gespuckt – was tun?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung