Gehorsamspflicht?

Soldat verweigert Corona-Impfung – Gericht spricht ihn frei

Soldaten müssen sich gegen viele Krankheiten impfen lassen – auch gegen Corona. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2022 diese Pflicht. Das Amtsgericht Bad Kissingen ist anderer Ansicht.

Veröffentlicht:
Impfgegner vor dem Bundesverwaltungsgericht anlässlich einer Verhandlung gegen zwei Bundeswehroffiziere Anfang Juli vorigen Jahres, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Die damals von den Leipziger Richtern bestätigte impfpflicht für Soldaten hat ein Amtsgericht jetzt dementiert.

Impfgegner vor dem Bundesverwaltungsgericht anlässlich einer Verhandlung gegen zwei Bundeswehroffiziere Anfang Juli vorigen Jahres, die sich nicht gegen Corona impfen lassen wollten. Die damals von den Leipziger Richtern bestätigte impfpflicht für Soldaten hat ein Amtsgericht jetzt dementiert.

© Jan Woitas/dpa/picture alliance

Bad Kissingen. Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Ein Amtsgerichtssprecher wollte deshalb am Dienstag keine weiteren Einzelheiten zu dem Urteil nennen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil bereits Berufung ein.

Bei Verweigerung drohen Disziplinarmaßnahmen

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine COVID-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte. Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.

Pistorius: An Impfpflicht vorerst festhalten

Im Juli vergangenen Jahres hatte der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt. Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte damals der Vorsitzende des Senats. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Pflicht-Impfungen gerechtfertigt gewesen.

Im Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. „Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.“ Im Juli hatte das Amtsgericht München einen Bundeswehrsoldaten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mehrfach die Corona-Impfung verweigert hatte. (dpa)

Amtsgericht Bad Kissingen, 24 Js 10196/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stiftung Lebensblicke

Darmkrebs bei jungen Menschen: Entwarnung für Deutschland

Lesetipps
Männer spielen Beachvolleyball

© LuneVA/peopleimages.com / stock.adobe.com

Interview mit Physiotherapeutin

Bewegung bei Nackenschmerzen: Welcher Sport ist der richtige?