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Kostenerstattung

Bundessozialgericht: Gläser mit hoher Brechkraft für schielende Kinder mit starker Sehschwäche

Die Hilfsmittelrichtlinie sieht bei schielenden Kindern und Jugendlichen keine Verordnungsbeschränkung hinsichtlich der Brechkraft der Gläser vor. Das Bundessozialgericht sprach dem Jungen klagender Eltern eine Kostenerstattung zu.

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