Bayer AG

Streit um Glyphosat zieht sich in den USA weiter hin

Fast drei Jahre lang hat Bayer in den USA versucht, einen milliardenschweren Deal auszuhandeln, um Entschädigungsklagen von Anwendern seines Totalherbizids Glyphosat beizulegen. Doch ein wichtiger Teil des Pakets stieß jetzt auf richterliche Ablehnung.

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Stein des Anstoßes und nachhaltiger Erschütterung der Bayer-Aktie: Das Total-Herbizid RoundupTextbaustein: tmaus dem Erbe des 2018 übernommenen Agrarchemiekonzerns Monsanto.

Stein des Anstoßes und nachhaltiger Erschütterung der Bayer-Aktie: Das Total-Herbizid Roundup™aus dem Erbe des 2018 übernommenen Agrarchemiekonzerns Monsanto.

© © Reed Saxon / AP Photo / picture alliance

San Francisco/Leverkusen. Der Glyphosat-Rechtsstreit von Bayer in den USA geht nach einer Gerichtsschlappe weiter. Nachdem der zuständige Richter Vince Chhabria einem wichtigen Puzzlestück einer möglichen Einigung erneut eine Absage erteilt hat, versucht der Agarchemie- und Pharmakonzern das Risiko künftiger Klagen nun auf anderem Weg einzudämmen. „Die Entscheidung macht es unmöglich, den vorgeschlagenen nationalen Lösungsmechanismus unter der Aufsicht dieses Gerichts weiterzuentwickeln“, hieß es dazu von Bayer in der Nacht auf Donnerstag.

Richter Chhabria hatte am Mittwoch einen Antrag zum Umgang mit künftigen Klagen abgelehnt. Der angestrebte Kompromiss über insgesamt zwei Milliarden US-Dollar (rund 1,6 Milliarden Euro) hätte einen Schlussstrich unter das Glyphosat-Debakel ziehen sollen. Der nun geplatzte Deal war Teil eines Gesamtpakets von mehr als elf Milliarden US-Dollar, in dessen Rahmen Bayer schon viele bereits eingereichte Klagen beigelegt hat.

Rückstellungen bleiben erhalten

Chhabria moniert, dass der Lösungsvorschlag für Anwender des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup™ unangemessen sei, die derzeit noch nicht an einem Non-Hodgkin-Lymphom leiden. Für den Analysten Richard Vosser von der Bank JPMorgan kommt die Ablehnung nicht besonders überraschend, wenngleich unerwartet schnell. So habe der Richter während einer Anhörung in der vergangenen Woche zwar seine Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht, aber auch signalisiert, Bayer Zeit für eine Lösung einzuräumen.

Bayer will nach der erneuten Schlappe nun einen anderen, eigenen Weg beschreiten. Chhabrias Votum lasse „keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen wird“, so Konzernchef Werner Baumann am Donnerstag bei einer Telefonkonferenz mit Analysten und Journalisten. „Diese Änderungen sind nicht im Interesse von Bayer.“ Am geplanten Kostenrahmen von zwei Milliarden Dollar soll sich aber erst einmal nichts ändern. Die entsprechenden Rückstellungen sollen bestehen bleiben.

Mit mehreren neuen Maßnahmen will das Management die Risiken künftiger Klagen eindämmen. Bayer betont, es gehe allein um die Minimierung von Rechtsrisiken. Bedenken in Bezug auf die Sicherheit der Produkte habe man nach wie vor nicht.

Anleger verunsichert

Bayer plant nun unter anderem, eine Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zu Glyphosat-basierten Produkten einzurichten und will – mit Genehmigung der US-Umweltbehörde EPA – auf Roundup™-Produktetiketten diese Webadresse bewerben. Auf der Seite sollten „keine Aussagen zur Sicherheit von Roundup™ getroffen werden“, versichert der Konzern. Vielmehr gehe es darum, „eine zentrale Plattform“ zu schaffen, „auf der Konsumenten und professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz der Produkte zu entscheiden“.

Gleichzeitig erwägen die Leverkusener, Glyphosat-Produkte in den USA nicht länger an Privatleute zu verkaufen, „da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger behauptet, Roundup-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben“. 2020 erwirtschaftete Bayer mit Roundup™-Verkäufen an Privatleute rund 300 Millionen Euro Umsatz. Das Geschäft mit Landwirten ist ungleich größer.

Auch könnte sich das Vorgehen des Konzerns bei bereits vorliegenden Klagen ändern, nachdem er inzwischen rund 96 .000 Fälle im Rahmen des Mitte 2020 geschlossenen, umfassenden Vergleichs endgültig beigelegt hat. Grundsätzlich solle sich auch bei den ausstehenden Klagen gütlich geeinigt werden, doch könne regelmäßig geprüft werden, „ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist“, heißt es.

Anleger überzeugten diese Ankündigungen nicht. Der Aktienkurs knickte am Donnerstagvormittag um gut vier Prozent auf 52,6 Euro ein. Vor der ersten Schlappe in einem Glyphosat-Prozess 2018 hatte eine Bayer-Aktie noch gut 93 Euro gekostet. (dpa)

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