E-Patientenakte

TK fordert schnelle Pflicht für Ärzte

Veröffentlicht:

MAINZ. Die Techniker Krankenkasse (TK) fürchtet, dass die Regelungen zur E-Patientenakte auf die lange Bank geschoben werden. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, Patienten ihre Dokumente in die übergreifende Patientenakte zu übertragen, dieser Passus sei nun „leider entfallen“, kritisiert Jörn Simon, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz, in einer Pressemitteilung.

Es sei „zwar verständlich, dass man bei Datenschutzfrage nachbessern und dies in einem weiteren Gesetz klarstellen wolle“, so Simon weiter.

Aber ohne die Pflicht zur Übermittlung der Daten sei die E-Patientenakte „ein zahnloser Tiger“. „Ohne den Zugriff auf persönliche Behandlungsunterlagen geht ein großer Teil des Nutzens der elektronischen Patientenakte verloren. Deswegen lautet meine Forderung, dass dieser Rechtsanspruch der Patienten zum geplanten Starttermin der Akte in 2021 festgezurrt werden muss“, so der TK-Landeschef. Die Nutzung der Patientenakte müsse auch praktikabel sein, betonte Simon. (ger)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

25 Prozent der Bevölkerung nutzen Technik zur Selbstdiagnose

Vor dem Arztbesuch fragen viele Menschen erst mal die KI

Interview

Wie KI den Weg in die Weiterbildung findet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Nahaufnahme einer Ärztin, die einer Patientin ein Rezept ausstellt.

© Kzenon / stock.adobe.com

Umfrage in Baden-Württemberg

Opioide in Hausarztpraxen oft nicht leitliniengerecht eingesetzt