E-Patientenakte

TK fordert schnelle Pflicht für Ärzte

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MAINZ. Die Techniker Krankenkasse (TK) fürchtet, dass die Regelungen zur E-Patientenakte auf die lange Bank geschoben werden. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, Patienten ihre Dokumente in die übergreifende Patientenakte zu übertragen, dieser Passus sei nun „leider entfallen“, kritisiert Jörn Simon, Leiter der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Rheinland-Pfalz, in einer Pressemitteilung.

Es sei „zwar verständlich, dass man bei Datenschutzfrage nachbessern und dies in einem weiteren Gesetz klarstellen wolle“, so Simon weiter.

Aber ohne die Pflicht zur Übermittlung der Daten sei die E-Patientenakte „ein zahnloser Tiger“. „Ohne den Zugriff auf persönliche Behandlungsunterlagen geht ein großer Teil des Nutzens der elektronischen Patientenakte verloren. Deswegen lautet meine Forderung, dass dieser Rechtsanspruch der Patienten zum geplanten Starttermin der Akte in 2021 festgezurrt werden muss“, so der TK-Landeschef. Die Nutzung der Patientenakte müsse auch praktikabel sein, betonte Simon. (ger)

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