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Telemedizin zieht langsam in die Leitlinien ein

Telemedizinische Lösungen finden Befürworter in allen ärztlichen Disziplinen. Doch in den Leitlinien ist die Telemedizin noch nicht flächendeckend integriert. Das könnte sich nun bald ändern.

Philipp Grätzel von GrätzVon Philipp Grätzel von Grätz Veröffentlicht:
Liegen Befunde digital vor, ist ein Austausch via Telemedizin möglich.

Liegen Befunde digital vor, ist ein Austausch via Telemedizin möglich.

© Klaus Rose

Hat die Telemedizin bereits angemessen Eingang in die medizinischen Leitlinien gefunden? Und wenn nein, warum nicht? Eine Konferenz in Berlin offenbart sehr unterschiedliche Ansichten darüber, wie sich Fachgesellschaften in Sachen Telemedizin engagieren sollten.

Wo gehört Telemedizin heute schon zu einer leitliniengerechten Versorgung?

So viele führende Vertreter unterschiedlicher Fachrichtungen saßen bisher noch nie auf einem Podium, um gemeinsam über Telemedizin zu diskutieren.

Zur Tagung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin hatten die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) und die Deutschen Gesellschaften für Unfallchirurgie (DGU) beziehungsweise Neuroradiologie (DGNR) jeweils einen Vertreter entsandt.

Die Frage: Wo gehört Telemedizin heute schon zu einer leitliniengerechten Patientenversorgung?

DGK-Präsident Professor Georg Ertl aus Würzburg betonte, dass telemedizinische Anwendungen punktuell durchaus schon Einzug in kardiologische Leitlinien gehalten hätten. So enthalte die Leitlinie zum ST-Hebungsinfarkt einen Verweis auf das Tele-EKG.

Telemonitoring für Herzinsuffizienz noch nicht in den Leitlinien

Und die neue Leitlinie zur Synkope gebe dem implantierbaren Loop-Recorder, der für die Synkopendiagnostik eingesetzt wird, einen Empfehlungsgrad von IB, also die zweithöchste Stufe.

Beim Telemonitoring für Herzinsuffizienz sieht er die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Leitlinien dagegen für noch nicht gegeben an. Zwei aktuelle Studien, darunter die deutsche TIM-HF-Studie, waren im primären Endpunkt negativ.

Zwar ließen die Studien Rückschlüsse auf möglicherweise geeignete Patienten zu. "Für diese Gruppen muss jetzt aber in weiteren Studien erst einmal der Wirksamkeitsbeweis erbracht werden", so Ertl.

Interessanteste Indikation in der Pneumologie ist COPD, so DGP-Generalsekretär

Auf deutlich weniger Studien zurückgreifen konnte der DGP-Generalsekretär Professor Michael Pfeifer. Die interessanteste Indikation für Telemedizin in der Pneumologie ist für ihn die COPD. Für einige seltenere Indikationen sieht er auch Potenzial, darunter pulmonale Hypertonie, Patienten nach Lungentransplantation und Patienten mit Heimbeatmung.

Für Deutschland hat Pfeifer selbst zur Datenbasis beigetragen: In Regensburg hat er bei COPD-Patienten eine mehrjährige Beobachtungsstudie mit 232 Patienten verantwortet. "Wir hatten eine hohe Akzeptanz und konnten die Lebensqualität verbessern", so Pfeifer.

Für eine Aufnahme in die Leitlinien reicht das freilich nicht, weil es sich nicht um eine randomisiert-kontrollierte Studie handelte.

Einen Schub für die COPD-Telemedizin könnte in Pfeifers Augen die anstehende internationale Neueinteilung der COPD in vier Schweregrade bringen, die sich nicht mehr nur am FEV1, sondern auch an den Symptomen orientieren. Dieses mehrdimensionale Schema sei für künftige Telemedizinstudien zur COPD sehr geeignet, so Pfeifer.

Schlaganfalltelemedizin wird in der DSG-Leitlinie erwähnt

Der 1. Vorsitzende der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, Professor Joachim Röther kann für seine Fachgesellschaft eine ziemlich intensive Diskussion über Telemedizin in Anspruch nehmen, die sich an den Schlaganfalltelenetzen entzündet hatte.

Die gute Evidenz für den Nutzen strukturierter Schlaganfallnetze mit telemedizinischer Unterstützung hat dazu geführt, dass die Schlaganfalltelemedizin in der DSG-Leitlinie zumindest erwähnt wird und mittlerweile unter strengen Auflagen über den OPS-Katalog erstattungsfähig ist. Röther machte allerdings keinen Hehl daraus, dass viele in der DSG weiterhin skeptisch sind.

Er plädierte dafür, Schlaganfalltelemedizin nur dort einzusetzen, wo die nächste Stroke Unit mehr als eine Autostunde entfernt ist.

Aufbau von telemedizinischen Traumanetzwerken

Deutliches Interesse an Telemedizin äußerten die Vertreter der DGNR und der DGU. Die DGU setzt im Rahmen der im Aufbau befindlichen Traumanetzwerke auch auf Telemedizin. Dafür soll eine sichere Infrastruktur aufgebaut werden, die den Austausch von Patienten- und Bilddaten sowie die direkte Kommunikation zwischen Experten erlaubt.

"Hier sehen wir uns als Fachgesellschaft klar in der Verantwortung", betonte DGU-Vorstand Professor Andreas Seekamp.

Entsprechend wurde eine bundesweite Infrastruktur für die traumatologische Telekooperation ausgeschrieben. Der Zuschlag sei an die Unternehmen Chili und Pegasus gegangen, so Seekamp. Auch die DGNR habe "deutliches Interesse" an der Telemedizin und hier speziell der Teleradiologie, sagte Professor Roland Brüning.

Wichtig aus Sicht der Fachgesellschaft sei, dass präzise Konsilschemata definiert würden, um die Einhaltung von Behandlungsstandards zu gewährleisten.

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