EuGH zu Health Claims

Traubenzucker hilft, ist aber trotzdem ungesund

Der Europäische Gerichtshof untersagt dem Unternehmen Dextro Energy eine gesundheitsbezogene Werbung für Traubenzucker.

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LUXEMBURG. Die EU-Kommission muss auch wahre gesundheitsbezogene Werbeaussagen nicht immer erlauben. Für deren Zulassung sind wissenschaftliche Nachweise nicht das einzige Kriterium, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der Sache ging es um ein Glukose-Produkt.

Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist nach EU-Recht nur eingeschränkt erlaubt. Entsprechende sogenannte "Health Claims" müssen von der EU-Kommission zugelassen werden. Sie werden in einer Liste erfasst und können dann EU-weit von allen Unternehmen genutzt werden.

Das deutsche Unternehmen Dextro Energy beantragte 2011 für seine Glukose-Produkte Health Claims wie "Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei" oder "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung". Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte diese Aussagen aus wissenschaftlicher Sicht bestätigt. Auch weitere formale Anforderungen an die Health Claims seien erfüllt.

Dennoch verweigerte die EU-Kommission die Zulassung. Die Werbung sende "ein verwirrendes Signal an die Verbraucher". Denn sie rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl allgemein eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde. Selbst Angaben für eine Verwendung bei starker geistiger oder körperlicher Betätigung seien daher irreführend.

Hiergegen klagte Dextro Energy. Bereits das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch ab (wir berichteten).

Dem ist nun auch der EuGH gefolgt. Eine positive Stellungnahme der EFSA sei noch kein Freibrief für gesundheitsbezogene Werbung, betonten die Luxemburger Richter. Denn die Lebensmittelbehörde prüfe nur, ob die betreffenden Aussagen wissenschaftlich abgesichert sind und weiteren formalen Kriterien entsprechen. Die EU-Kommission dürfe aber bei der Zulassung auch "sonstige relevante legitime Faktoren" berücksichtigen. Nach allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen sollte der europäische Durchschnittsverbraucher seinen Zuckerverzehr verringern. Die von Dextro Energy eingereichten Werbeaussagen forderten aber zu einem vermehrten Zuckerkonsum auf. Auch richtige derartige Aussagen seien daher "mehrdeutig und irreführend", wenn nicht gleichzeitig auf die negativen Auswirkungen eines erhöhten Zuckerkonsums hingewiesen werde. (mwo)

Europäischer Gerichtshof Az.: C-296/16 P

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