Unfallversicherung muß doch zahlen
BERLIN (ddp). Wird ein Professor nach seiner Pensionierung für seinen früheren Arbeitgeber ohne Vergütung tätig und verunglückt dabei, so steht er unter dem Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor.