Unfallverursacher haftet auch für Arztfehler

KARLSRUHE (juk). Begeht nach einem Unfall der behandelnde Arzt einen Fehler, muss auch der Unfallverursacher für dadurch entstehende weitere Gesundheitsschäden oder Schmerzen einstehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Veröffentlicht:

Diese parallele Haftung kann für Ärzte im Behandlungsfehlerprozess folgende Auswirkungen haben: Zahlt die Versicherung des Unfallverursachers an den Patienten ein Schmerzensgeld, ist damit unter Umständen auch die Schuld des Arztes beglichen. Der Patient hat dann keinen Anspruch mehr gegen den Arzt. Das heißt freilich nicht, dass der Doktor fein raus wäre. Denn er muss damit rechnen, dass die Versicherung einen Teil der Zahlung regressiert.

Im konkreten Fall hatte eine Frau bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen erlitten. Im Krankenhaus wurden die Röntgenaufnahmen unzureichend ausgewertet, so dass zwei weitere Klinikaufenthalte nötig wurden. Die Frau verlangte von dem Krankenhaus Schmerzensgeld. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an sie bereits ein Teilschmerzensgeldn gezahlt hatte, sah die Klinik den gegen sie gerichteten Anspruch als erfüllt an. Aufgrund der Umstände folgte das Gericht dieser Ansicht in dem Fall nicht (5 U 1236/07).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Lesetipps
Beratung Ärztin und Patientin

© Krakenimages.com / stock.adobe.com

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt